Essen, 08.10.2025 (lifePR) – Ob Doppelhaushälfte in Rüttenscheid oder Einfamilienhaus in Kettwig – wenn eine Ehe scheitert, wird die gemeinsame Immobilie in Essen schnell zum Streitpunkt. Eine Möglichkeit ist die Hausüberschreibung: Dabei überträgt ein Ehepartner sein Eigentum auf den anderen, oft unentgeltlich und im Rahmen einer notariell beurkundeten Vereinbarung. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, und welche rechtlichen und steuerlichen Folgen sind zu beachten?

Hausüberschreibung vor oder nach der Scheidung

Grundsätzlich gilt: Solange die Ehe noch besteht, profitieren Paare von steuerlichen Vorteilen. Eine Übertragung zwischen Ehegatten ist nach § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Außerdem gilt ein hoher Freibetrag bei der Schenkungssteuer: Ehepartner können sich bis zu 500.000 € steuerfrei übertragen. Erfolgt die Überschreibung erst nach der Scheidung, fallen diese Privilegien weg – dann bleiben nur 20.000 € Freibetrag.

In vielen Fällen ist es deshalb günstiger, das Haus bereits während der Trennungsphase zu übertragen, etwa wenn ein Partner mit den Kindern weiterhin darin wohnen bleibt. Damit können steuerliche Belastungen minimiert und klare Verhältnisse geschaffen werden. Allerdings sollte die Überschreibung unbedingt mit einer Vereinbarung zum Zugewinnausgleich kombiniert werden – sonst droht, dass der übernehmende Ehepartner trotz Übertragung noch einmal Ausgleichszahlungen leisten muss.

Eigentumsfrage und Grundbuch

Wer das Haus nach einer Scheidung behalten darf, entscheidet sich nicht an der Finanzierung, sondern am Grundbuch. Stehen beide Partner darin, kann nur gemeinsam über Überschreibung oder Verkauf entschieden werden. Steht nur einer im Grundbuch, ist er rechtlich Alleineigentümer. Dennoch können Ausgleichsansprüche entstehen, wenn die Immobilie während der Ehe angeschafft wurde. Wichtig ist daher, dass jede Änderung notariell beurkundet und im Grundbuch nachvollziehbar eingetragen wird.

Alternativen zur Überschreibung

Nicht immer ist eine Überschreibung die passende Lösung. Einige Paare entscheiden sich für den gemeinsamen Verkauf und die Aufteilung des Erlöses. Andere landen mangels Einigung in einer Teilungsversteigerung, die oft finanzielle Verluste bedeutet. Eine weitere Möglichkeit ist, ein Wohnrecht oder Nießbrauch einzutragen, sodass ein Partner im Haus wohnen bleiben darf, ohne dass sofort Eigentum übertragen werden muss.

Fazit

Die Reihenfolge „erst Haus überschreiben, dann Scheidung“ kann steuerlich und praktisch sinnvoll sein – sie birgt aber auch Fallstricke. Ohne klare Vereinbarung zu Zugewinn und Unterhalt drohen doppelte Belastungen oder spätere Konflikte. In Essen wie anderswo gilt: Jede Entscheidung sollte mit juristischem Rat, einem notariellen Vertrag und einer unabhängigen Immobilienbewertung abgesichert werden. Nur so lassen sich faire Lösungen finden und unnötige Verluste vermeiden.