Utting, 20.10.2025 (lifePR) – Auch als Mieter sollten Sie nicht ohne Abklärung der rechtlichen Situation mit der Küchenplanung starten. „Mieter sind grundsätzlich nicht berechtigt, eine vom Vermieter im Objekt gestellte und noch funktionstüchtige Einbauküche durch eine eigene zu ersetzen. Sie benötigen hierfür die Genehmigung des Vermieters“, betont Heilmann. Sie empfiehlt, die Rechtslage für den Fall der Beendigung des Mietverhältnisses gleich mitzuklären und eine Vereinbarung zu schließen: „Laut Gesetz kann der Vermieter immer den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. Mieter müssen die alte Küche dann zwischenzeitlich sorgfältig lagern und wieder einbauen“, erläutert die Juristin. Einen Anspruch auf Übernahme der selbst angeschafften Küche durch den Vermieter bestehe ebensowenig wie ein Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Nachmieter mit Interesse an der Übernahme der Küche gegen Entgelt akzeptiere, ergänzt sie.
Die Rechtslage stellt sich insgesamt also eher nachteilig für Sie als Mieter dar, weshalb Sie den Küchenkauf sorgfältig abwägen sollten. Bei der Auswahl der Küche sollten Sie im Zweifel eine neutrale Ausstattung und Optik wählen. So lässt sich eine schlichte weiße Küche möglicherweise einfacher an einen Nachmieter verkaufen als eine Küche in einer extravaganten Farbe.