Utting, 23.10.2025 (lifePR) – Sofern Sie eine neue Küche nicht aus Ersparnissen finanzieren können, haben Sie mehrere Möglichkeiten für die Finanzierung. Welche für Sie infrage kommt, hängt auch davon ab, ob Sie Eigentümer, Mieter oder Vermieter sind. Die Finanzierungsmöglichkeiten für eine neue Küchen im Überblick:
Baufinanzierung (aufgestockt): Für Immobilienkäufer
Sie haben Ihr Traumhaus oder Ihre Traumwohnung gefunden, aber es fehlt noch eine Einbauküche? Oder die vorhandene Küche entspricht nicht Ihren Wunschvorstellungen? Dann können Sie den Kaufpreis für die Küche gegebenenfalls auch über den benötigten Haus- oder Wohnungskredit mitfinanzieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Bank mitzieht und der Spielraum für die sogenannte Beleihungsgrenze noch nicht ausgereizt ist. Vorteilhaft an dieser Art der Finanzierung ist der vergleichsweise niedrige Darlehenszins aufgrund des Grundbucheintrags für den Kredit. Dem gegenüber stehen jedoch auch Nachteile: So erhöhen sich bei dieser Art der Küchenfinanzierung die Grundbuch- und Notarkosten, da der Kreditbetrag höher ausfällt als ohne Küchenfinanzierung. Hinzu kann eventuell auch ein höherer Kreditzins für das gesamte Baudarlehen kommen – nämlich dann, wenn die Beleihungsgrenze von beispielsweise 60 Prozent wegen der Küchenkosten überschritten wird und Sie dann den Zinssatz für eine Beleihungsgrenze von 80 Prozent zahlen müssen.
Wohnkredit: Für Immobilieneigentümer
Sind Sie bereits Eigentümer einer Immobilie, können Sie eine neue Küche je nach Bank über einen Wohnkredit finanzieren. Dabei handelt es sich um einen zweckgebundenen Ratenkredit. Für die Bewilligung eines solchen Kredits müssen Sie anhand des Grundbuchauszugs nachweisen, dass Ihnen die Immobilie gehört. In der Regel beträgt die Finanzierungssumme 1.000 bis 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen käme ein Modernisierungskredit infrage. Wichtig zu wissen: Nicht jede Bank gewährt Eigentümern einen Wohnkredit zur Finanzierung einer Küche, sondern beschränkt die Finanzierungsmöglichkeiten auf Modernisierungsmaßnahmen wie etwa den Fenstertausch.
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Ratenkredit: Für Mieter und Immobilieneigentümer
Da nicht jede Bank einen Wohn- oder Modernisierungskredit für die Küchenfinanzierung vergibt, müssen Sie je nach Anbieter als Eigentümer, auf einen Ratenkredit für die Küchenfinanzierung ausweichen. Anders als ein Wohnkredit ist dieser nicht zweckgebunden, allerdings sind die Zinsen in der Regel höher. Mietern steht ohnehin ausschließlich diese Kreditvariante zur Verfügung.
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Bausparkredit: Für Mieter und Immobilieneigentümer
Sie haben einen Bausparvertrag? Dann können Sie diesen für die Finanzierung Ihrer neuen Küche einsetzen. Inwieweit ein Bauspardarlehen für die Küchenfinanzierung sinnvoll ist, hängt von diversen Faktoren ab – etwa der Höhe des Guthabens und dem möglichen Zuteilungstermin des Darlehens. Zudem hängt von den Kosten für die Küche und der möglichen Darlehenssumme beim Bausparvertrag ab, inwieweit Sie möglicherweise noch einen Raten- oder Wohnkredit benötigen.
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Kredit vom Küchenanbieter: Für Mieter und Immobilieneigentümer
Mitunter bieten Küchenstudios und andere Anbieter sogenannte Null-Prozent-Finanzierungen für ihre Küchen an. Ob dies wirklich ein gutes Angebot ist, lässt sich oftmals schwer beurteilen. So kann es durchaus sein, dass die Kosten für die Küche bereits teurer kalkuliert wurden und man Ihnen ein Finanzierungsangebot mit null Prozent Zinsen unterbreitet. Macht das Küchenstudio ein solches Angebot, sollten Sie daher sehr genau prüfen, ob es sich lohnt oder ob Sie lieber einen Kredit aufnehmen.
Rahmenkredit/Abrufkredit: Für Mieter und Eigentümer
Alternativ zum Wohn- oder Ratenkredit können Sie auch einen Rahmenkredit für die Finanzierung Ihrer Küche wählen. Diese Kreditvariante wird auch als Abrufkredit bezeichnet. Anders als bei den beiden anderen Kreditformen vereinbaren Sie mit der Bank hier keine feste Kreditsumme, sondern einen Finanzierungsrahmen, den Sie ausschöpfen können, aber nicht müssen. So können Sie beispielsweise einen Verfügungsrahmen von 20.000 Euro vereinbaren, wobei die Obergrenze üblicherweise bei 25.000 Euro liegt. Die Rückzahlung können Sie variabel gestalten, allerdings sind auch die Zinsen variabel. Diese Kreditform eignet sich daher eher für eine kürzere Überbrückung und weniger für eine langfristige Finanzierung, da die Kreditkosten schlecht kalkulierbar sind. Auch der Effektivzins ist üblicherweise höher als bei Raten- und Wohnkrediten. Einen solchen Kredit bietet unter anderem die Volkswagenbank an.
KfW-Fördermittel für barrierefreie Küche: Für Immobilieneigentümer
Sie sind älter und planen eine barrierearme Küche? Dann ist es sinnvoll, sich mit möglichen Fördermitteln zu befassen. So bietet etwa die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit 159) eine Möglichkeit, die Küche vergleichsweise zinsgünstig zu finanzieren. Wichtig dabei: Vorab sollten Sie sich über die Förderbedingungen informieren, um die Förderung nicht durch Unkenntnis von Besonderheiten zu gefährden.
Biallo-Tipp: Weitere Informationen rund um das KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen finden Sie im Ratgeber „Altersgerechtes Wohnung: Barrierefrei Bauen und Umbauen – Fördermittel nutzen“.