Osnabrück, 24.11.2025 (lifePR) – Wer ein oder mehrere Häuser besitzt, steht früher oder später vor der Frage: Wie kann ich mein Vermögen langfristig sichern und gleichzeitig steuerlich optimieren? Eine Option, die viele Immobilieneigentümer noch nicht im Blick haben, ist die Gründung einer Stiftung. Ob Familienstiftung für die eigenen Nachkommen oder gemeinnützige Stiftung für denkmalgeschützte Objekte – beide Varianten bieten erhebliche Vorteile.
Was eine Familienstiftung leistet
Immobilien werden in das Grundstockvermögen der Stiftung übertragen und fortan nach festen, in der Satzung definierten Regeln verwaltet. Das schafft Planbarkeit für Mieteinnahmen, Instandhaltung und Reinvestitionen – und beugt Erbauseinandersetzungen vor. Die Stiftung ist nicht vererbbar, verkäuflich oder pfändbar und wirkt damit als Schutzmantel gegen private Krisen einzelner Begünstigter.
Steuerliche Entlastung durch Körperschaftsteuer
Auf Gewinne der Familienstiftung fällt lediglich Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent an – deutlich weniger als der persönliche Einkommensteuersatz vieler Eigentümer. Gewinnausschüttungen an begünstigte Personen werden mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer abgegolten. Der Freibetrag für Stiftungen beträgt 5.000 Euro sowohl für Körperschafts- als auch für Gewerbesteuer.
Wann die Stiftung in Osnabrück besonders sinnvoll ist
Mehrfamilienhäuser in gefragten Lagen lassen sich über eine Stiftung langfristig professionalisiert bewirtschaften, ohne dass das Objekt zerschlagen werden muss. Regelbasierte Ausschüttungen sichern Angehörigen planbare Zahlungen – unabhängig von persönlichen Streitigkeiten. Bei Sanierungen von Denkmalschutz-Objekten, wie sie etwa in der Altstadt vorkommen, lassen sich Auflagen, Kosten und Abschreibungen strukturiert steuern. Die Stiftung vermeidet zudem jahrelange Erbprozesse und klärt Zuständigkeiten von Vorstand und Beirat vorab.
Besonders attraktiv ist die gemeinnützige Stiftung für denkmalgeschützte Immobilien: Eigentümer können die Immobilie zunächst sanieren und die Kosten abschreiben. Nach zehn Jahren wird das Objekt zum Verkehrswert in die gemeinnützige Stiftung eingebracht. Der Stifter erhält eine Steuergutschrift und kann diese über weitere zehn Jahre verteilt von seinem Einkommen abziehen. Die Mieteinnahmen der Stiftung sind steuerfrei und fließen in den Stiftungszweck – etwa den Erhalt des Denkmals.
Typische Fehler – und wie man sie vermeidet
- Zu enge Satzung: Kaum Spielraum für spätere Investitionen, Sanierungen oder Verkäufe.
- Fehlbewertung: Überzogene oder zu niedrige Verkehrswerte führen zu steuerlichen Problemen.
- Liquidität unterschätzt: Rücklagen für Dach, Fassade, Heizung, Aufzüge realistisch planen.
- Gremien ohne Kompetenz: Vorstand/Beirat fachlich besetzen, Compliance und Beschlussfähigkeit sichern.
„Gerade bei Mietshäusern in guten Lagen ist die Familienstiftung oft die stabilste Form der Vermögensverwaltung. Die Regeln stehen in der Satzung und nicht im Familienchat“, sagt André Heid.
Fazit
Für Immobilieneigentümer in Osnabrück kann eine Stiftung eine attraktive Möglichkeit sein, Vermögen zu sichern, Steuern zu optimieren und gleichzeitig Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Die Gründung erfordert sorgfältige Planung und eine präzise Bewertung der Immobilie, da der Verkehrswert die Grundlage für Steuern und Schenkungen bildet. Wer diesen Weg konsequent geht, profitiert langfristig sowohl finanziell als auch in der Gestaltungsfreiheit über sein Vermögen.