Hattersheim, 08.04.2026 (lifePR) – Die Förderung zur Badsanierung ist wieder gestartet: Mit dem KfW-Zuschussprogramm 455-B „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss“ können Eigentümer und Mieter ab dem 08.04.2026 jetzt wieder staatliche Zuschüsse für barrierefreie Badsanierungen erhalten. Je nach Maßnahme sind bis zu 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich.

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur barrierefreien Badmodernisierung, darunter der Einbau bodengleicher Duschen, die Erneuerung von Sanitäranlagen sowie Anpassungen der Raumstruktur für mehr Komfort und Zugänglichkeit. Ziel ist es, Wohnraum langfristig altersgerecht und zukunftssicher zu gestalten. „Barrierefreie Badezimmer sind ein zentraler Baustein für zukunftssicheres Wohnen. Mit der wieder zu beantragenden Förderung erhalten Eigentümer und Mieter erneut einen starken Anreiz, Wohnraum komfortabler und zugänglicher zu gestalten“, so Geschäftsführer Martin Kutschka von der febis Service GmbH.

Förderhöhe und Voraussetzung für die die KfW-Badförderung

Die Förderung im Rahmen des Programms 455-B bietet zwei zentrale Varianten:

  • 10 % Zuschuss (bis zu 2.500 €) für einzelne Maßnahmen der Badsanierung
  • 12,5 % Zuschuss (bis zu 6.250 €) beim Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“

Die Förderung kann von Eigentümern, Vermietern und Mietern beantragt werden – unabhängig vom Alter der Antragstellenden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung ist der richtige Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Bereits die Beauftragung eines Handwerksbetriebs kann als Maßnahmenbeginn gelten und zum Ausschluss der Förderung führen.

Fördergeldservice unterstützt bei Antrag und Umsetzung

Der Fördergeldservice übernimmt auf Wunsch den kompletten Prozess inklusive Online-Antrag sowie die erforderliche Nachweisführung zur Auszahlung. Damit erhöhen Antragsteller ihre Chancen auf eine erfolgreiche Förderung erheblich.

Weitere Informationen unter: https://foerderdata.de/foerdergeldservice-badsanierung/

Förderhotline.: 06190 / 92 63 – 433