Nürnberg, 28.05.2026 (lifePR) – Am 28. Mai 2026 endet die Frist, bis zu der die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht überführen müssen. Die Richtlinie ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und die 24-monatige Umsetzungsfrist läuft damit jetzt ab. Für Eigentümer in Nürnberg, das sich zur Klimaneutralität bis 2040 verpflichtet hat, sind die kommenden Monate besonders relevant: Eine fundierte Energieberatung in Nürnberg kann dabei helfen, die anstehenden Veränderungen einzuordnen und Sanierungsmaßnahmen sinnvoll zu priorisieren.
Was die EPBD vorschreibt
Im öffentlichen Diskurs wird die Richtlinie häufig als „Sanierungspflicht" missverstanden. Tatsächlich gilt: Für einzelne Wohngebäude gibt es keine individuelle Sanierungspflicht. Stattdessen muss Deutschland einen nationalen Renovierungspfad entwickeln, mit dem der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 Prozent gegenüber 2020 sinkt und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Verbindliche Mindesteffizienzstandards gelten dagegen für Nichtwohngebäude – etwa Bürogebäude oder Hotels: Bis 2030 müssen die schlechtesten 16 Prozent saniert werden, bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent.
Neue Energieausweis-Skala und Nullemissionsstandard
Die bisherige deutsche Energieausweis-Skala von A+ bis H wird durch eine EU-weit einheitliche Skala von A bis G ersetzt. Klasse A ist Nullemissionsgebäuden vorbehalten, eine Klasse A+ bleibt für Plusenergiehäuser möglich. Klasse G umfasst die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Bestands.
Solarpflicht und Förderverbot für fossile Heizkessel
Die EPBD führt eine gestaffelte Solarpflicht ein – ab 2027 für neue öffentliche Gebäude und neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter, ab 2030 für alle neuen Wohngebäude. Bereits seit dem 1. Januar 2025 ist es untersagt, ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel finanziell zu fördern. Die deutsche Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt diese Vorgabe bereits um. Den von der EPBD geforderten Renovierungspass gibt es in Deutschland in Form des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der vom BAFA mit bis zu 50 Prozent der Beratungskosten gefördert wird.
Was die EPBD in Nürnberg konkret bedeutet
In Nürnberg trifft die EPBD-Umsetzung auf eine bereits ambitionierte kommunale Klimastrategie. Der Stadtrat hat am 4. Juni 2025 die kommunale Wärmeplanung beschlossen, gemeinsam mit dem Versorger N-ERGIE. Eingebettet ist sie in den Klimafahrplan mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040.
Die Wärmebilanz der Stadt zeigt, wie groß der Handlungsbedarf ist: Knapp drei Viertel der Heizwärme in Nürnberg stammen noch aus fossilen Energieträgern – Erdgas hat einen Anteil von rund 51 Prozent, Heizöl von 22 Prozent. Die Fernwärme deckt aktuell rund 20 bis 25 Prozent des Wärmebedarfs ab. Der überwiegende Teil der Nürnberger Wohngebäude wurde zwischen 1949 und 1978 errichtet – also in einer Bauperiode, die heute typischerweise einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweist.
Mit dem beschlossenen Wärmeplan liegt für Nürnberg nun eine kommunale Grundlage vor, die Eigentümer bei künftigen Heizungsentscheidungen berücksichtigen sollten.
Förderung und Ausblick
Wer in Nürnberg energetisch sanieren möchte, kann weiterhin auf die BEG zurückgreifen. Beim Heizungstausch sind über die KfW bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes wurde am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen, das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant. Damit wird Deutschland die EPBD erst einige Monate nach Fristablauf vollständig umgesetzt haben. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes weiter.
„Die EPBD setzt den langfristigen Rahmen, der kommunale Wärmeplan übersetzt ihn vor Ort", sagt Cyran Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung. „Eigentümer in Nürnberg sollten jetzt nicht in Aktionismus verfallen, sondern strukturiert vorgehen: zuerst den energetischen Ist-Zustand bewerten, dann mit einem individuellen Sanierungsfahrplan eine sinnvolle Reihenfolge festlegen und die Fördermittel gezielt einsetzen. Der Blick in den kommunalen Wärmeplan zeigt für jedes Quartier, ob ein Fernwärmeanschluss realistisch ist – diese Information sollte vor jeder Heizungsentscheidung herangezogen werden."