Hannover, 12.06.2026 (lifePR) – Hannover gehört zu den Vorreitern der kommunalen Wärmeplanung: Während viele Großstädte erst kurz vor der gesetzlichen Frist Ende Juni 2026 ihre Pläne vorlegen, hat der Rat der Landeshauptstadt bereits am 27. März 2025 einen Wärmeplan samt Umsetzungsmaßnahmen beschlossen. Damit liegt frühzeitig vor, worauf andere noch hinarbeiten – eine flächendeckende Orientierung, welche Heiztechnik in welchem Quartier zukunftsfähig ist. Für Eigentümer heißt das: Wer über eine neue Heizung oder eine Sanierung nachdenkt, sollte zuerst wissen, in welchem Versorgungsgebiet sein Gebäude liegt.
Drei Versorgungsgebiete, drei unterschiedliche Konsequenzen
Der Wärmeplan teilt das Stadtgebiet in unterschiedliche voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein. Im Fernwärmesatzungsgebiet, das in dicht bebauten Quartieren mehrerer Stadtbezirke gilt, setzt die Stadt klar auf den Ausbau des Fernwärmenetzes. In anderen Bereichen sind Nahwärmeinseln denkbar, sofern sich genügend Anschlussinteressierte finden. Und in weiten Teilen der Stadt gelten dezentrale Lösungen – allen voran die Wärmepumpe – als wirtschaftlich sinnvollste Option.
Diese Einteilung ist keine bloße Empfehlung auf dem Papier. Sie hat unmittelbare Folgen für die Frage, welche Heizung sich an einem bestimmten Standort lohnt. Wer in einem ausgewiesenen Fernwärmegebiet plant, in eine neue Wärmepumpe zu investieren, könnte langfristig an einer Versorgungsform vorbeiplanen, die vor der eigenen Haustür entsteht. Umgekehrt wäre es in einem dezentral eingestuften Quartier wenig zielführend, auf einen Fernwärmeanschluss zu warten, der dort nicht vorgesehen ist.
Über die interaktive Wärmekarte der Stadt lässt sich für nahezu jede Adresse einsehen, welchem Versorgungsgebiet ein Gebäude zugeordnet ist. Dieser Blick sollte am Anfang jeder Modernisierungsüberlegung stehen – noch bevor über konkrete Technik, Kosten oder Förderung gesprochen wird. Ein Energieberater in Hannover kann diese Gebietszuordnung gemeinsam mit den Eigentümern auswerten.
Fernwärme im Aufwind
Hannover treibt den Fernwärmeausbau gemeinsam mit dem kommunalen Energiedienstleister enercity konsequent voran. Noch dominiert allerdings Erdgas die Wärmeversorgung: Im Bestand deckt Erdgas rund 62 Prozent des städtischen Wärmebedarfs, die Fernwärme folgt mit einem Anteil von 27 Prozent. Bis zum Zieljahr 2045 soll sich der Fernwärmeanteil auf rund 56 Prozent mehr als verdoppeln, während die Wärmepumpe auf etwa 34 Prozent steigt. Parallel wird die Fernwärmeerzeugung dekarbonisiert: Mit dem Ersatz der Kohleblöcke in Stöcken und dem Aufbau eines breiten Portfolios aus Biomasse, Abwärme und Großwärmepumpen soll die Erzeugung spätestens 2035 vollständig klimaneutral sein.
Rechtlicher Rahmen: Was derzeit gilt – und was sich ändert
Für die Heizungsentscheidung ist der rechtliche Hintergrund ebenso wichtig wie die technische Eignung. Maßgeblich ist weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner Fassung von 2024. Die Politik hat zwar eine grundlegende Reform auf den Weg gebracht: Das Bundeskabinett beschloss im Mai 2026 den Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das unter anderem die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ablösen soll. Das Gesetz ist jedoch noch nicht in Kraft. Wann die Neuregelungen tatsächlich wirksam werden, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.
Mit dem Ratsbeschluss vom 27. März 2025, der das Fernwärmesatzungsgebiet um vier Quartiere in der Nord- und Südstadt erweiterte, kann die Gebietsausweisung für ein Wärmenetz im Sinne des § 71 GEG relevant sein. Die Erweiterung trat zum 30. Mai 2025 in Kraft. In den Satzungsgebieten gelten die entsprechenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe der Satzungsentscheidung, spätestens jedoch ab dem 30. Juni 2026. Wer in einem solchen Gebiet eine Heizungsentscheidung trifft, sollte diese Frist und die mögliche Anschlussoption an die Fernwärme kennen. Das macht die eigene Gebietszuordnung zu mehr als einer Orientierung: Sie hat direkte rechtliche und wirtschaftliche Folgen.
Genau an dieser Schnittstelle aus Wärmeplanung, Technik und Recht entsteht für viele Eigentümer Unsicherheit. „Der Wärmeplan beantwortet nicht die Frage, welche Heizung jemand kaufen soll, aber er liefert die entscheidende Grundlage dafür“, erklärt Cyran Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung. „Wer weiß, ob sein Gebäude im Fernwärme-, Nahwärme- oder dezentralen Gebiet liegt, kann eine Sanierung von Anfang an in die richtige Richtung planen und teure Fehlentscheidungen vermeiden. Eine unabhängige Beratung setzt deshalb immer bei der konkreten Gebietszuordnung an, nicht bei der Technik.“
Vom Plan zur passenden Entscheidung
Für Hauseigentümer in Hannover ergibt sich daraus ein klarer Ablauf: Zuerst die Gebietszuordnung über die Wärmekarte klären, dann die bauliche Eignung des Gebäudes bewerten – Heizlast, Vorlauftemperatur und der energetische Zustand der Gebäudehülle spielen dabei eine zentrale Rolle – und erst auf dieser Basis über die konkrete Heiztechnik und mögliche Förderungen entscheiden. Eine fundierte Energieberatung in Hannover verbindet diese Schritte und ordnet sie in den jeweiligen rechtlichen Rahmen ein.
Wer den vorliegenden Wärmeplan nutzt, trifft seine Modernisierungsentscheidung nicht im Ungewissen, sondern mit Blick auf die tatsächliche Wärmezukunft seines Quartiers.