Hamburg, 06.08.2026 (lifePR) – Am 28. Juli 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, seine ersten Regelungen gelten seit dem 29. Juli. Für Hamburger Eigentümer ist die Lage damit nicht automatisch einfacher geworden: Neben dem neuen Bundesrecht gelten weiterhin die Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes.
Kaum ein Gesetz hat Eigentümer in den vergangenen Jahren so beschäftigt wie das Heizungsgesetz. Jetzt ist die Reform Realität: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die bisherige bundesweite Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 & mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Wer in Hamburg daraus folgert, bei der Heizungswahl künftig völlig frei zu sein, übersieht allerdings eine zweite Rechtsebene. Die Hansestadt hat eigene Klimavorgaben, und die gelten unverändert.
Was sich auf Bundesebene ändert
Eigentümer können wieder selbst entscheiden, welche Heiztechnik sie einbauen. Neben Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss oder Biomasseheizung sind grundsätzlich auch neue Gas- und Ölheizungen zulässig. Klimaneutral soll der Gebäudebestand trotzdem werden, nur über einen anderen Hebel: Wer in einem Bestandsgebäude eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 über die sogenannte Bio-Treppe einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Bis 2045 müssen Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Weitere Teile des Gesetzes folgen gestuft, darunter zum 1. Januar 2027 die neuen Regelungen zum Energieausweis.
Förderung bleibt, wird aber schrittweise abgesenkt
Parallel hat der Bund die Heizungsförderung neu justiert. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Konditionen: Die Grundförderung von 30 % bleibt bestehen, die maximal förderfähigen Kosten und mehrere Boni werden jedoch schrittweise zurückgefahren. Je nach Einkommen und Zeitpunkt des Austauschs sind weiterhin deutliche Zuschläge möglich.
„Die Reform hat einen Zeitfaktor in die Förderung eingebaut. Förderdeckel und Boni sinken in den kommenden Jahren planmäßig ab", sagt André Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung. „Wer den Heizungstausch ohnehin vor sich hat, sollte die Konditionen deshalb jetzt durchrechnen und nicht auf bessere Bedingungen warten. Die sind gesetzlich schlicht nicht vorgesehen."
Was in Hamburg zusätzlich gilt
In Hamburg endet die Prüfung damit aber nicht. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz verlangt weiterhin, dass beim Austausch einer zentralen Heizungsanlage in Gebäuden mit Baujahr vor 2009 mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Diese landesrechtliche Pflicht besteht seit Mitte 2021 und bleibt von der Bundesreform unberührt. Hinzu kommen die Hamburger Photovoltaik-Pflichten: Neubauten müssen seit 2023 mit Solaranlagen ausgestattet werden, bei umfassenden Dachsanierungen im Bestand gilt Entsprechendes, und ab 2027 folgt die Solargründach-Pflicht für Neubauten mit Flachdach. Die Stadt verfolgt zudem ein ambitionierteres Ziel als der Bund: Per Volksentscheid vom Oktober 2025 wurde die Klimaneutralität Hamburgs von 2045 auf 2040 vorgezogen.
Einen Kompass für die eigene Entscheidung hat Hamburg kurz vor der Bundesreform geliefert. Am 16. Juni 2026 beschloss der Senat den gesamtstädtischen Wärmeplan. Das Zielbild zeigt, welche Wärmeversorgung in welchem Teil der Stadt bis 2040 am geeignetsten ist. Über eine Karte mit Adresssuche können Eigentümer nachsehen, ob ihr Gebäude perspektivisch für Fernwärme vorgesehen ist oder eine dezentrale Wärmeversorgung voraussichtlich sinnvoller erscheint. Rechtlich bindend ist der Plan für einzelne Eigentümer nicht, als Entscheidungsgrundlage vor einer Heizungsinvestition ist er jedoch wertvoll. Eine Energieberatung in Hamburg hilft dabei, das Zielbild des Plans auf das konkrete Gebäude zu übertragen.
„Wer in Hamburg eine neue Heizung plant, bewegt sich in zwei Rechtswelten gleichzeitig. Das Bundesrecht wurde gelockert, das Landesrecht nicht", so André Heid. „In der Praxis heißt das: erst klären, was beide Ebenen verlangen, dann in den Wärmeplan schauen und erst danach die Technik festlegen."
Drei Ebenen, eine Entscheidung
Für Eigentümer läuft damit vieles auf eine strukturierte Reihenfolge hinaus: Bundesrecht, Landesrecht, Standort. Eine Energieberatung führt diese Ebenen mit dem baulichen Zustand des Gebäudes zu einer belastbaren Empfehlung zusammen. Auch bei der Förderung lohnt sich der genaue Blick, denn neben der Bundesförderung existieren regionale Programme der IFB Hamburg, die sich teilweise kombinieren lassen. Zertifizierte KfW-Energieberater begleiten Antragstellung und Nachweise.
Die Gesetzeslage ist in Bewegung, die Grundrichtung der Hansestadt aber eindeutig: Hamburg hält an seinem Klimakurs fest, unabhängig davon, wie der Bund seine Vorgaben justiert. Wer Klarheit über die Pflichten und Möglichkeiten der eigenen Immobilie gewinnen will, findet bei der Heid Energieberatung Hamburg Ansprechpartner, die beide Rechtsebenen im Blick behalten.