Bonn, 22.09.2026 (PresseBox) – Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuordnung der Straßenfinanzierung geht die Bundesregierung nun einen lange geforderten ersten Schritt: Die Autobahn GmbH des Bundes soll künftig Kredite aufnehmen und einen Teil der Lkw-Mauteinnahmen direkt erhalten können. Gleichzeitig sollen Haushaltsmittel für die Bundesstraßen frei werden. Aus Sicht der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) ist die jährliche Finanzierungslücke bei den Bundesfernstraßen von rund 2,5 Milliarden Euro mit einer bloßen Neuordnung bestehender Finanzierungsströme nicht zu schließen. „Die Reform muss mit einem echten Mittelaufwuchs verbunden werden“, fordert Jürgen Faupel, stellvertretender Präsident der BVMB. „Die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH kann zusätzliche Investitionsspielräume schaffen. Kredite müssen jedoch auf einer gesicherten Grundfinanzierung aufsetzen und dürfen nicht dazu dienen, bestehende Finanzierungslücken zulasten künftiger Mauteinnahmen zu schließen“, stellt er klar. Der Bundeskanzler habe angekündigt, dass alles gebaut werde, was baureif sei. Ohne eine schnellstmögliche Nachsteuerung bei den aktuellen Finanzierungsplänen der Bundesfernstraßen sei dieses Versprechen nicht einzuhalten. Da die geplante Kreditfähigkeit frühestens ab 2027 Entlastung schaffen kann, besteht bereits für das laufende Jahr akuter Handlungsbedarf: Ohne eine kurzfristige Finanzierungslösung drohen Verzögerungen bei laufenden Maßnahmen und auch ein Ausschreibungsstopp.
Grundfinanzierung sichern – Bundeszuschuss bleibt entscheidend
Der angekündigte Kurswechsel bei der Finanzierung der Autobahnen ist aus Sicht der BVMB ein Schritt in die richtige Richtung. Künftig soll ein Teil der Lkw-Mauteinnahmen direkt der Autobahn GmbH zufließen. Damit wird der ursprünglich mit der Lkw-Maut verbundene Finanzierungskreislauf Straße zumindest teilweise wieder gestärkt. Zusätzliches Geld steht damit allerdings noch nicht zur Verfügung. Mit der direkten Zuweisung der Lkw-Mauteinnahmen soll die bisherige
Finanzierung der Autobahn GmbH aus dem Verkehrshaushalt herausgelöst werden.
Entscheidend ist deshalb die Höhe des künftigen Bundeszuschusses, der derzeit noch Gegenstand der Verhandlungen ist. Nach Berechnungen der BVMB sind rund zwei Milliarden Euro jährlich erforderlich, um allein das bestehende Finanzierungsniveau der Autobahn abzusichern – ein erheblicher Mehrbedarf bliebe damit jedoch ungedeckt. „Es darf gerade nicht darum gehen, den bestehenden Mangel lediglich neu zu organisieren. Entscheidend ist, dass die neue Finanzierungsarchitektur zu einem echten Mittelaufwuchs führt und auch die Bundesstraßen tatsächlich davon profitieren“, betont BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka.
Kreditfähigkeit ab 2027 geplant – Finanzierungslücke 2026 kurzfristig schließen
Zusätzliche Investitionsspielräume sollen durch die geplante Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ab 2027 entstehen. Ziel muss es nach Ansicht des Verbandes deshalb sein, der Autobahn GmbH eine Kreditaufnahme von zwei bis drei Milliarden Euro jährlich zu ermöglichen, damit auch die Mehrbedarfe bei den Bundesfernstraßen abgedeckt würden. „Die Kreditfähigkeit muss schnell geschaffen werden und auf einer auskömmlichen Grundfinanzierung aufsetzen. Bundeszuschuss und Kreditfähigkeit sind dabei die beiden zentralen Stellschrauben“, betont der Verbandschef.
„Wenn die Kreditfähigkeit erst aber ab 2027 greift, kann sie für die akute Finanzierungssituation in diesem Jahr noch keine Entlastung bringen. Für das laufende Jahr braucht es deshalb eine kurzfristige Finanzierungslösung, andernfalls droht noch in diesem Jahr ein erneuter Ausschreibungsstopp“, warnt Gilka.