Dortmund, 21.05.2025 (lifePR) – Eine Scheidung bedeutet nicht nur emotionale Belastung, sondern oft auch komplexe finanzielle Entscheidungen. Besonders schwierig wird es, wenn gemeinsames Wohneigentum im Spiel ist. In Dortmund – wo viele Paare in Eigenheimen leben – stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Haus?
„Eine Immobilie macht die Trennung in der Regel komplizierter. Ohne klare vertragliche Regelungen ist der Streit vorprogrammiert – oft mit hohen finanziellen Folgen“, erklärt Katharina Heid, Geschäftsführerin der Heid Immobilienbewertung.
Wer ist Eigentümer – und wer bleibt im Haus?
Ob das Haus in Allein- oder Miteigentum steht, entscheidet maßgeblich über den weiteren Verlauf. Ist nur ein Ehegatte im Grundbuch eingetragen, bleibt er auch nach der Scheidung alleiniger Eigentümer. Stehen beide im Grundbuch, muss eine Einigung erzielt werden – etwa durch Auszahlung, Verkauf oder Teilung. Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, gehört ihnen das Haus je zur Hälfte – unabhängig davon, wer den Kredit bezahlt hat.
Zugewinnausgleich bei Scheidung mit Immobilie
Ohne Ehevertrag leben Ehepaare automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs zwischen den Partnern geteilt. Immobilien zählen dabei mit – allerdings nur, wenn ihr Wert während der Ehe gestiegen ist.
Ein Hausgutachten kann helfen, den Wertzuwachs realistisch zu ermitteln. „In emotionalen Ausnahmesituationen wie einer Trennung ist eine neutrale Bewertung oft der Schlüssel zu einer fairen Lösung“, sagt Heid.
Nur der Wertzuwachs zählt beim Zugewinnausgleich – nicht die ganze Immobilie, wenn sie geerbt oder vor der Ehe gekauft wurde.
Was passiert mit dem laufenden Kredit?
In vielen Fällen ist das Haus noch nicht abbezahlt. Wer den Kredit tilgt, hängt davon ab, wer im Vertrag steht. Sind beide Ehepartner Kreditnehmer, haften auch beide – selbst wenn einer auszieht.
Möglich ist eine Schuldhaftentlassung, wenn einer der Partner die Immobilie übernimmt. Die Zustimmung der Bank ist hierfür allerdings Voraussetzung – sie prüft, ob der verbleibende Kreditnehmer die monatliche Belastung allein tragen kann.
„Bei Trennungen ohne Einigung droht oft die Zwangsversteigerung. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig gemeinsam zu handeln – auch im eigenen Interesse“, rät Heid.
Verkauf, Auszahlung oder Vermietung?
Die häufigste Lösung ist, dass ein Ehepartner im Haus bleibt und den anderen auszahlt. Alternativen sind ein gemeinsamer Verkauf oder eine vorübergehende Vermietung.
Ein Verkauf vor der rechtskräftigen Scheidung kann die Grunderwerbsteuer sparen – wenn beide als Noch-Eheleute verkaufen.
Eine seltenere Lösung ist die sogenannte Realteilung, bei der die Immobilie baulich getrennt und rechtlich aufgeteilt wird – etwa in zwei Eigentumswohnungen. In einigen Fällen kommt auch eine ideelle Teilung oder sogar die Übertragung an gemeinsame Kinder in Betracht. Als letztes Mittel bleibt die Teilungsversteigerung.
Gerichtsfestes Gutachten bringt Klarheit
Egal, ob Auszahlung, Verkauf oder Vermietung geplant ist: Ein professionelles Verkehrswertgutachten ist bei einer Scheidung mit Haus ein entscheidender Faktor.
„Der Immobilienwert beeinflusst nicht nur die Auszahlung, sondern auch Unterhaltsansprüche, Kreditverpflichtungen und den Zugewinnausgleich. Ein fundiertes Gutachten schafft die notwendige Transparenz“, so Heid.
Fazit: Die Immobilie braucht eine faire Lösung
Gerade in Städten wie Dortmund, wo viele Paare gemeinsam in Immobilien investiert haben, ist bei der Scheidung Umsicht gefragt. Wer frühzeitig Klarheit über Eigentumsverhältnisse, Wert und Kreditverpflichtungen schafft, kann teure Auseinandersetzungen vermeiden.