Berlin, 18.12.2025 (lifePR) – Die Betriebskostenabrechnung sorgt jedes Jahr aufs Neue für Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern. Gerade in Berlin, wo die Nebenkosten in den letzten Jahren stark gestiegen sind, lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung. Denn nicht selten schleichen sich Fehler ein – zulasten der Mieter.
Was ist eine Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung wird einmal jährlich erstellt und listet alle laufenden Nebenkosten auf, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu zählen unter anderem Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Hausreinigung, Gartenpflege und Versicherungen. Die Abrechnung zeigt, ob die monatlichen Vorauszahlungen ausgereicht haben oder ob eine Nachzahlung fällig wird.
„Viele Mieter in Berlin akzeptieren ihre Betriebskostenabrechnung, ohne sie zu prüfen", erklärt Katharina Heid, Geschäftsführerin der Heid Immobilienbewertung. „Dabei sind fehlerhafte Abrechnungen keine Seltenheit – ein zweiter Blick kann bares Geld sparen."
Welche Kosten dürfen umgelegt werden?
Nicht alle Nebenkosten dürfen auf den Mieter übertragen werden. Umlagefähig sind laufende Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Straßenreinigung oder Aufzugswartung. Nicht umlagefähig sind hingegen Reparaturkosten, Verwaltungskosten und einmalige Ausgaben wie Entrümpelungen oder die Anschaffung von Rauchmeldern.
Wichtig für Berliner Mieter: Auch Kosten für den Kabelanschluss dürfen nicht mehr auf Mieter umgelegt werden.
Fristen für Vermieter und Mieter
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Verpasst er diese Frist, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen – eventuelle Guthaben muss er dennoch auszahlen. Mieter haben nach Erhalt der Abrechnung 30 Tage Zeit, eine Nachzahlung zu begleichen. Einwendungen können bis zu zwölf Monate nach Zustellung geltend gemacht werden.
Häufige Fehler in der Abrechnung
In der Praxis schleichen sich immer wieder dieselben Fehler ein:
- Nicht umlagefähige Kosten werden berechnet
- Der Verteilerschlüssel weicht vom Mietvertrag ab
- Gewerbeflächen im Haus werden nicht herausgerechnet
- Vorauszahlungen sind unvollständig erfasst
- Die Abrechnung ist nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt
„Gerade bei pauschalen Verteilungen oder ungewöhnlich hohen Posten sollten Mieter nachhaken", rät Katharina Heid. „Der Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung transparent und nachvollziehbar zu gestalten."
Fazit
Die Betriebskostenabrechnung gehört für Mieter in Berlin zur jährlichen Routine – sollte aber nicht ungeprüft akzeptiert werden. Wer seine Abrechnung sorgfältig durchgeht und mit dem Mietvertrag abgleicht, erkennt Fehler frühzeitig und kann im Zweifel Widerspruch einlegen. Das spart nicht nur Geld, sondern schafft auch Klarheit zwischen Mieter und Vermieter.