München, 03.06.2026 (lifePR) – Endlich Urlaub und die Sonne am Strand oder in den Bergen genießen. Und zuhause toben Sommerregen und Stürme?

„Das Dach ist 365 Tage im Jahr im Dienst,“ so der Hinweis des Landesinnungsverbands des Bayerischen Dachdeckerhandwerks. Und nicht nur Autos und E-Bikes brauchen eine regelmäßige Überprüfung und Pflege, um zuverlässig ihren Aufgaben nachzukommen. Auch das Dach kann seine Dienste – nämlich den Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner – nur zuverlässig erfüllen, wenn es ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit bekommt.

Schutz vor Schäden

Die regelmäßige Dachüberprüfung gehört zu den Obliegenheitspflichten eines jeden Versicherungsnehmers einer Gebäudeversicherung. Denn der Versicherungsnehmer hat sich durch seine Unterschrift unter den Vertrag verpflichtet, mögliche Schäden abzuwenden bzw. zu verringern. Dazu gehört die jährliche Überprüfung des Dachzustands durch einen Fachbetrieb, um evtl. vorhandene Mängel rechtzeitig zu erkennen, bevor daraus beim nächsten Extremwetter kapitale Dachschäden entstehen. Wird diese Dachüberprüfung unterlassen oder kann die Prüfung nicht nachgewiesen werden, ist die Versicherung zu Kürzungen bis hin zur Verweigerung der Leistung bei der Schadensregulierung berechtigt. Dies gilt übrigens auch bei Windstärken über 8 („Sturmklausel“), wenn ein Schaden durch die regelmäßige Dachüberprüfung wahrscheinlich vermeidbar gewesen wäre.

Überprüfung beim Flachdach ist Pflicht

Nach der Aktualisierung der „Fachregel für Abdichtungen“ (Flachdachrichtlinie) des Deutschen Dachdeckerhandwerks sowie gemäß DIN 18531 sind Inspektionen zweimal jährlich und Wartungen mindestens einmal jährlich sogar rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Hintergrund ist, dass bei Flachdächern die Wasserabführung durch die geringe Dachneigung nur langsam erfolgt. Das erhöht das Risiko von Dachschäden, wenn das Flachdach nicht fachmännisch und regelmäßig einer Überprüfung unterzogen wird.

Alle Komponenten im Blick

Ein fachgerechter „DachCheck“ beinhaltet die Inaugenscheinnahme der gesamten Dachflächen und aller baulichen Komponenten wie die Anschlüsse an Wände, Dachfenster, Gauben sowie die Dachdurchdringungen für Lüfter, Leitungen von PV- und Solarthermieanlagen, die Befestigungen von Solarmodulen, Wasserabführungen, Kaminbekleidungen und Blitzschutzeinrichtungen soweit vorhanden. Das Ergebnis wird in einer Checkliste dokumentiert und Hinweise zu empfohlenen oder erforderlichen Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen gegeben.

Qualifizierte Ansprechpartner für eine Dachüberprüfung sind Fachbetriebe der regionalen Dachdecker-Innung (www.dachdecker.bayern -> Betriebssuche).