Walldorf, 01.12.2025 (lifePR) – Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zu konkreten energetischen Maßnahmen. Besonders relevant wird es bei Eigentümerwechsel durch Kauf, Erbe oder Schenkung. Binnen zwei Jahren sind Mindestmaßnahmen umzusetzen. Zudem greifen Anforderungen sofort, wenn mehr als 10 % der Gebäudehülle erneuert oder verändert werden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Was konkret zu tun ist
Beim Eigentümerwechsel müssen innerhalb von zwei Jahren ab Grundbucheintrag folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Austausch alter Heizkessel: Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden.
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches: Sofern diese bisher ungedämmt sind und die Anforderungen nicht erfüllen.
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren: In unbeheizten Räumen wie Kellern oder Durchgängen müssen Rohrleitungen isoliert werden.
Besonderheiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Sanierungspflicht betrifft in erster Linie das Gemeinschaftseigentum – Dach, Fassade, Heizungsanlage und Treppenhaus.
Wichtig: Der Kauf einer einzelnen Eigentumswohnung löst keine Sanierungspflicht für das gesamte Mehrfamilienhaus aus. Die WEG ist jedoch verpflichtet, gesetzliche Auflagen für das Gemeinschaftseigentum unabhängig von Einzelverkäufen einzuhalten. Maßnahmen müssen in der Eigentümerversammlung beschlossen werden und die Kosten werden gemeinschaftlich getragen. Beim Alleineigentum eines Mehrfamilienhauses gelten die Pflichten vollumfänglich für das gesamte Objekt.
„Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte sich vorab über den energetischen Zustand des Hauses und geplante Sanierungsmaßnahmen informieren, da künftige Beschlüsse zu Kostenbeteiligungen führen können", rät Cyran Heid.
Energieberatung ist Pflicht
Bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen, insbesondere beim Einbau neuer Heizungen, ist eine Energieberatung verpflichtend. Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie eine Modernisierung optimal umgesetzt werden kann, und öffnet den Zugang zu staatlichen Zuschüssen. Er ist Voraussetzung für viele Förderprogramme und erhöht die Zuschusshöhe.
Für Dämmung, Heiztechnik, Rohrisolierung und weitere Maßnahmen stehen BAFA-Zuschüsse und KfW-Programme bereit. Korrekt beantragt reduzieren sie die Investitionskosten erheblich.
So gelingt die Umsetzung
- Analyse & Beratung: Gebäudestatus ermitteln, Pflichten klären, Wirtschaftlichkeit prüfen
- Planung: Maßnahmenpaket definieren, Fristen beachten, Förderanträge vorbereiten
- Ausführung: Umsetzung durch qualifizierte Fachbetriebe nach GEG-Standards
- Nachweis & Dokumentation: Nachweise für Behörden und Förderstellen erstellen lassen
Fazit
Die GEG-Sanierungspflicht für Mehrfamilienhäuser ist kein Hindernis, sondern ein strukturierter Weg zu mehr Energieeffizienz. Wer frühzeitig plant, Fördermittel nutzt und auf zertifizierte Energieeffizienz-Experten setzt, kann rechtliche Vorgaben erfüllen, Betriebskosten senken und den Gebäudewert steigern.