Frankfurt, 10.06.2025 (lifePR) – Wer sein Eigenheim in Frankfurt vollständig abbezahlt hat, steht häufig vor der nächsten Entscheidung: Soll die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden – oder lieber nicht? Fakt ist: Die Grundschuld bleibt bestehen, bis sie aktiv entfernt wird. Und das ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
Doch wann lohnt sich die Löschung? Und wie funktioniert sie überhaupt? Wir erklären den Ablauf, zeigen mögliche Alternativen – und klären über die häufigsten Missverständnisse auf.
Was ist eine Grundschuld überhaupt?
Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten und wird zur Kreditsicherung ins Grundbuch eingetragen – unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Eintragung tatsächlich eine Forderung besteht. Damit unterscheidet sie sich von der klassischen Hypothek und hat diese im Alltag weitgehend ersetzt.
Die Grundschuld gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu pfänden, falls der Kredit nicht mehr bedient wird. Sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde, besteht dieses Sicherungsinteresse nicht mehr – die Grundschuld ist damit formell „leer“, bleibt aber weiterhin im Grundbuch bestehen.
Drei Schritte zur Löschung
Wer die Grundschuld löschen lassen möchte, muss drei formale Schritte durchlaufen:
Kredit tilgen – vollständig oder per Umschuldung.
Löschungsbewilligung einholen – von der Bank oder dem privaten Gläubiger.
Notar beauftragen – dieser stellt den Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt.
Wichtig: Die Löschung ist ohne Notar nicht möglich. Nur dieser kann die Löschungsbewilligung beglaubigen und die Eintragung beim Grundbuchamt veranlassen.
Was kostet die Löschung?
Die Bank stellt die Löschungsbewilligung kostenfrei aus – gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch entstehen Kosten für Notar und Grundbuchamt. Diese betragen in der Regel etwa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld. Wer beispielsweise eine 200.000 Euro hohe Grundschuld löschen lässt, zahlt rund 400 Euro.
Bei einer Briefgrundschuld kommt der sogenannte Grundschuldbrief hinzu, der zusätzlich eingereicht werden muss. Ist dieser verloren gegangen, verlängert sich das Verfahren erheblich – ein gerichtliches Aufgebotsverfahren dauert bis zu sieben Monate.
Ist die Löschung immer sinnvoll?
Nicht unbedingt. Wer in absehbarer Zeit eine neue Finanzierung plant – etwa für eine Sanierung oder einen Anbau – kann die bestehende Grundschuld stehen lassen. Diese lässt sich dann an den neuen Kreditgeber abtreten, was deutlich günstiger ist als eine komplette Neueintragung.
Auch beim Verkauf einer Immobilie kann es sinnvoll sein, die Grundschuld frühzeitig zu löschen. Denn viele Käufer verlangen eine lastenfreie Immobilie, bevor sie einen Kaufvertrag unterzeichnen. Die Grundschuld kann sonst den Eindruck einer offenen Belastung erwecken – selbst wenn der Kredit längst getilgt ist.
Grundschuld abtreten statt löschen
In vielen Fällen reicht eine Abtretung der Grundschuld – etwa bei einer Umschuldung oder Anschlussfinanzierung. Dabei übernimmt die neue Bank die bestehende Grundschuld. Das spart Kosten und ist rechtlich unkompliziert, erfordert aber ebenfalls eine notarielle Beglaubigung.
Tipp: Wer sich für eine Abtretung entscheidet, sollte sicherstellen, dass die neue Bank die Bedingungen der alten Grundschuld akzeptiert. Andernfalls kann es trotz Abtretung zu Mehrkosten oder Verzögerungen kommen.
Fazit:Die Löschung einer Grundschuld ist mit überschaubarem Aufwand verbunden – aber nicht immer zwingend notwendig. Hausbesitzer in Frankfurt sollten je nach Lebensplanung abwägen, ob sie den Eintrag im Grundbuch löschen oder bestehen lassen. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung durch einen Notar oder Finanzexperten helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.