Karlsruhe, 04.06.2025 (lifePR) – Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Kaufpreis gezahlt, die Schlüssel liegen bereit: Was jetzt folgt, ist einer der entscheidendsten Schritte beim Immobilienverkauf – die Besitzübergabe. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, wird dabei ein Übergabeprotokoll angefertigt. Es dokumentiert den Zustand der Immobilie, enthält die Zählerstände und klärt, welche Dokumente und Gegenstände übergeben wurden.
„Viele denken, nach dem Notartermin sei alles erledigt – aber die eigentliche Übergabe ist oft der kritischste Moment“, erklärt Immobilienexpertin Katharina Heid. „Ein korrektes Protokoll schützt Käufer wie Verkäufer vor unangenehmen Überraschungen.“
Protokoll schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen
Das Übergabeprotokoll – auch Übernahmeprotokoll genannt – ist ein formloses, aber juristisch relevantes Dokument. Es wird bei der Schlüsselübergabe gemeinsam von Verkäufer und Käufer erstellt, unterzeichnet und idealerweise von einem Zeugen gegengezeichnet. Der Rundgang durch das Haus ist obligatorisch: Hierbei werden alle Räume besichtigt und eventuelle Mängel dokumentiert.
Dabei gilt: Je detaillierter das Protokoll, desto besser. Nicht nur Schäden, sondern auch übergebenes Inventar wie Einbauküchen oder Gartenhäuschen werden erfasst. Selbst Zählerstände für Wasser, Strom und Gas gehören ins Dokument – ein wichtiger Punkt für die spätere Abrechnung mit Energieversorgern.
Übergabe in Karlsruhe: Besonderheiten beachten
In Städten wie Karlsruhe, wo ein reger Immobilienmarkt herrscht, werden Häuser oft kurzfristig weiterverkauft oder umfassend renoviert. Umso wichtiger ist es, den Zustand bei Übergabe genau zu erfassen. Gerade bei älteren Häusern, wie sie im Karlsruher Stadtteil Durlach oder in der Südweststadt häufig vorkommen, sollten auch kleinere Mängel wie feuchte Kellerwände oder nicht funktionierende Rollläden festgehalten werden.
„Der Vermerk im Protokoll schützt den Verkäufer: Hat der Käufer den Schaden bei Übergabe akzeptiert, kann er später keine Ansprüche mehr geltend machen“, so Heid.
Inhalt eines vollständigen Übergabeprotokolls
Ein vollständiges Übergabeprotokoll enthält unter anderem:
Namen und Kontaktdaten der Beteiligten
Datum und Uhrzeit der Übergabe
Anschrift und Objektbeschreibung
Alle Zählerstände (Heizung, Wasser, Strom)
Festgestellte Mängel – inklusive Frist zur Behebung
Übergebenes Inventar (z. B. Möbel, Geräte)
Auflistung übergebener Unterlagen (Baupläne, Energieausweis etc.)
Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
Unterschriften von Käufer, Verkäufer und ggf. Zeugen
Wichtig: Auch zugesagte Nachbesserungen, wie etwa die Reparatur eines defekten Heizkörpers oder der Austausch beschädigter Fenster, sollten mit Fristsetzung schriftlich aufgenommen werden.
Wer das Protokoll führen sollte
Grundsätzlich erstellen Käufer und Verkäufer das Protokoll gemeinsam. Es kann aber auch ein neutraler Dritter hinzugezogen werden, etwa ein Bausachverständiger. Dieser erkennt häufig Mängel, die Laien entgehen – und kann zusätzlich als Zeuge dienen. In Karlsruhe ist es üblich, dass auch Makler die Übergabe begleiten, insbesondere wenn sie das Objekt vermittelt haben.
Nicht zuständig ist hingegen der Notar: Seine Aufgabe endet mit der Beurkundung des Kaufvertrags.
Das Übergabeprotokoll ist mehr als nur eine formale Absicherung – es ist ein zentrales Element für einen sauberen Eigentümerwechsel. Gerade im stark nachgefragten Immobilienmarkt von Karlsruhe empfiehlt es sich, diesen letzten Schritt professionell und gründlich zu dokumentieren.