Bremen, 24.10.2025 (lifePR) – Wer ein Haus kaufen oder verkaufen möchte, kommt am Kaufvertrag nicht vorbei. Er ist die rechtliche Grundlage für den Eigentumsübergang – und ohne notarielle Beurkundung nicht gültig. Doch was gehört alles hinein, wer erstellt den Vertrag und welche Unterlagen müssen vorbereitet werden? Ein Überblick über den Ablauf und die wichtigsten Punkte.

Der Kaufvertrag als rechtliche Absicherung

Ein Kaufvertrag für ein Haus ist mehr als eine Formalität. Er regelt die zentralen Eckpunkte des Geschäfts: die genaue Bezeichnung der Immobilie, die Daten von Käufer und Verkäufer, den Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, die Kostenaufteilung sowie mögliche Sondervereinbarungen. Erst die notarielle Beurkundung macht den Vertrag wirksam.

„Viele Käufer sind überrascht, wie detailliert ein Hauskauf geregelt werden muss“, erklärt Immobilienexpertin Katharina Heid. „Gerade in Bremen, wo die Nachfrage nach Einfamilienhäusern hoch ist, kommt es darauf an, dass alle rechtlichen Punkte sauber dokumentiert sind. Nur so sind beide Seiten abgesichert.“

Wer den Vertrag erstellt – und welche Unterlagen wichtig sind

Grundsätzlich erstellt immer ein Notar den Kaufvertrag. Er ist neutraler Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und achtet auf die juristische Korrektheit. Wichtig zu wissen: Der Notar prüft weder die Bonität des Käufers noch den baulichen Zustand der Immobilie – das liegt in der Verantwortung der Parteien.

Für die Vertragserstellung benötigt der Notar:

einen gültigen Ausweis und die Steuer-ID von Käufer und Verkäufer,

eine Finanzierungsbestätigung der Bank,

bei Grundschuldeinträgen das entsprechende Formular,

Unterlagen zu laufenden Darlehen oder Belastungen, falls diese noch bestehen.

In 8 Schritten zum unterzeichneten Kaufvertrag

Der Weg vom Handschlag bis zur Schlüsselübergabe umfasst mehrere Stationen:

Einigung über den Kaufpreis.

Vorlage einer Finanzierungszusage durch den Käufer.

Erstellung des Vertragsentwurfs.

Überprüfung des Entwurfs durch beide Seiten.

Notartermin mit Verlesung und Unterzeichnung.

Zustellung des Grunderwerbsteuerbescheids durch das Finanzamt.

Zahlung des Kaufpreises und eventueller Maklerkosten.

Eigentumsumschreibung im Grundbuch und Schlüsselübergabe.

Damit der Vertrag gültig bleibt, müssen Käufer die Grunderwerbsteuer rechtzeitig begleichen. Erst danach leitet der Notar die endgültige Eigentumsumschreibung ein.

Typische Kosten und rechtliche Bedeutung

Die Notar- und Grundbuchkosten machen in der Regel zwischen 1,5 und 2 Prozent des Kaufpreises aus. Üblicherweise trägt der Käufer diese Gebühren. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn wesentliche Mängel verschwiegen wurden.

Fazit

Ob in Bremen oder anderswo: Ohne Kaufvertrag kein gültiger Hausverkauf. Wer ein Objekt erwirbt, sollte die Inhalte gründlich prüfen und den Notar rechtzeitig einbeziehen. Eine klare Dokumentation schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen und sorgt dafür, dass der Eigentumsübergang rechtssicher abläuft.