Bielefeld, 31.05.2024 (PresseBox) – Immobilienunternehmen und ihre Lieferanten sind seit Januar 2024 von der neuen Corporate-Social-Responsibility-(CSR)-Richtlinie der EU betroffen. Die ersten Unternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2024 ihren Umgang mit Nachhaltigkeitszielen, vor allem mit dem Klimaschutz, transparent erklären. Ein Sachbuchautor erläutert die Lage und bietet praktische Hilfe an.
Spätestens im Juli muss die CSR-Richtlinie der EU in deutsches und österreichisches Recht umgesetzt werden. Nach dem Stand von 2023 betrifft das voraussichtlich
- börsennotierte Unternehmen, die schon vorher nach der NFR-Richtlinie berichten mussten; sie müssen 2025 den ersten Nachhaltigkeitsbericht fürs Geschäftsjahr 2024 abgeben.
- sonstige „große Unternehmen“: Sie müssen 2026 den ersten Bericht fürs Geschäftsjahr 2025 abgeben. Darunter sind die meisten großen Wohnungsbauunternehmen und viele Projektentwickler für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
- wichtige Lieferanten dieser Unternehmen in der Lieferkette, z. B. Gebäudereinigungs-Unternehmen, Immobilienverwalter, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Anbieter von Heizungs- und Klimatechnik. Sie müssen sich ggf. gegenüber berichtspflichtigen Kunden erklären.
Immobilienverwalter für Gewerbeimmobilien und die Nachhaltigkeit
Immobilienverwalter sind oft Lieferanten von berichtspflichtigen Großunternehmen, die viele Standorte unterhalten. Sobald diese in ihrem Nachhaltigkeitsbericht auf ihre Lieferketten eingehen wollen, geraten solche Lieferanten in den Blick und müssen sich ihrerseits zum Thema erklären – idealerweise in einem eigenen Nachhaltigkeitsbericht. Gerade Unternehmensimmobilien im Bestand sind mit ihren Energieverbräuchen und ihrem Flächenbedarf stark in Nachhaltigkeitsaspekte verwickelt und deshalb unter Beobachtung. Ganzheitliche Sanierungen werden angefragt, und zum Zuge kommen in der Regel Immobilienverwalter und -verwalterinnen, die ihren Umgang mit Nachhaltigkeitszielen transparent machen. Darauf weisen der Informationsdienst Haufe im April 2024 und Immobilienwirtschaft im Mai 2024 hin.
Die „doppelte Wesentlichkeit“
Grundsätzlich hat es jedes Unternehmen, das einen Nachhaltigkeitsbericht abgibt, in der Hand, die Daten und Fakten auszuwählen, die es selbst für wesentlich hält. Gerade im ersten Nachhaltigkeitsbericht muss die so genannte »doppelte Wesentlichkeit« geklärt werden. Das heißt, das Unternehmen definiert, welchen Einfluss seine Geschäftstätigkeit aktiv auf Nachhaltigkeitsaspekte wie Klimabelastung, Wasserverbrauch, Flächenbedarf, Mobilität oder soziale Sicherheit hat. Und es definiert, wie seine Geschäftstätigkeit passiv von Entwicklungen in diesen Feldern beeinflusst wird.
Zum Beispiel hat ein Wohnungsbauunternehmen in seinem ersten Nachhaltigkeitsbericht erklärt, was es tut, um den eigenen Wohnungsbestand energetisch zu verbessern. Das ist eine aktive Einflussnahme auf das Nachhaltigkeitsziel Klimaschutz. Zugleich beschreibt es, wie die zunehmende Flächenknappheit seine Aufgabe erschwert, breite Bevölkerungsschichten mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.
Zahlen, Fakten, Formulierungen
In einem Nachhaltigkeitsbericht gilt es zu erklären und zu begründen, welche Daten das Unternehmen für wesentlich hält und welche nicht, welche es erhebt und welche nicht. Das ist eine Kooperationsaufgabe, in die zu gleichen Teilen Managementkompetenz, Messkompetenz und Erklärkompetenz, also sprachliche Kompetenz eingehen. Die nötigen Texte muss jemand schreiben, der Prozesse, Voraussetzungen, Meilensteine und Ziele im Auge behalten, Kennziffern verstehen und Fakten in überzeugende Argumentationslinien und Stories einbinden kann. Und genau weiß, wo Transparenz aufhört und Greenwashing anfängt.
Umwelt-Autor Korff übernimmt
Über 1200 Unternehmen nutzen bereits, das heißt noch bevor sie gesetzlich verpflichtet werden, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), um ihr Engagement für Nachhaltigkeitsziele zu kommunizieren. Dabei sorgen das Schema und die Kriterien des DNK, die wiederum die internationalen GRI-Indikatoren oder die europäischen EFFAS-Indikatoren abbilden, für Vergleichbarkeit der Berichte.