Utting, 27.10.2025 (lifePR) – Inwieweit Sie die Kosten für die neue Küche bei der Einkommensteuererklärung geltend machen können, hängt davon ab, ob Sie Mieter oder Eigentümer der Immobilie sind. Im zweiten Fall kommt es zudem darauf an, ob Sie vermieten oder die Immobilie selbst nutzen.

Als Selbstnutzer können Sie immerhin 20 Prozent der Arbeitskosten für den Küchenaufbau geltend machen. Dieser Betrag ist allerdings auf 1.200 Euro im Jahr gedeckelt und die Arbeitskosten müssen in der Rechnung auch als solche ausgewiesen werden. Da der Großteil der Kosten für eine neue Küche jedoch für die Geräte und Schränke anfällt, sparen Sie mit dieser steuerlichen Regelung nicht viel. Anders sieht es aus, wenn Sie Vermieter sind: Dann können Sie die gesamten Kosten über lineare Abschreibungen geltend machen. Als Nutzungsdauer werden in diesem Fall zehn Jahre angesetzt.

Biallo-Tipp: Eine neue Küche bedeutet nicht nur Planung und Finanzierung, sondern oft auch Handwerkerkosten. Gut zu wissen: Viele dieser Ausgaben lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – mehr dazu in unserem Ratgeber.