Walldorf, 20.11.2025 (lifePR) – Seit Anfang 2024 ist das sogenannte Heizungsgesetz Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ziel ist, den Anteil fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu senken. Viele Hausbesitzer fragen sich jedoch, ob sie ihre bestehende Heizung sofort austauschen müssen – oder ob es Ausnahmen gibt. Die Antwort: Das Gesetz ist weniger ein Verbot, sondern ein klarer Fahrplan in Richtung klimafreundlicher Wärmeerzeugung.

Was das Gesetz konkret vorschreibt

Neue Heizungen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt das bereits verbindlich. In Bestandsgebäuden greift die Regelung erst, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Das bedeutet: Eigentümer haben Zeit, um ihre Heizlösung mit Blick auf regionale Netze oder künftige Wärmenetze abzustimmen.

Dabei lässt das Gesetz technische Wahlfreiheit: Neben Wärmepumpen sind auch Fernwärme, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder wasserstofffähige Systeme zulässig. Welche Technik am besten passt, hängt von Gebäudezustand, Lage und Energiekonzept ab.

Was für Bestandsgebäude gilt

Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Nur alte Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre müssen ersetzt werden – es sei denn, sie genießen Bestandsschutz, etwa bei selbstgenutztem Eigentum seit vor 2002. Nach einem Defekt kann die Heizung vorübergehend durch eine fossile ersetzt werden, doch nach spätestens fünf Jahren greift dann ebenfalls die 65-Prozent-Regel.

Förderungen entlasten Eigentümer

Um den Umstieg zu erleichtern, bietet der Staat hohe Zuschüsse über die KfW und das BAFA. Unternehmen profitieren ebenfalls von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten, wenn sie alte Heizsysteme modernisieren.

„Das Heizungsgesetz zwingt niemanden über Nacht zum Tausch“, erklärt Energieberater Cyran Heid von Heid Energieberatung. „Es schafft Planungssicherheit – und belohnt, wer frühzeitig auf effiziente Technik und Förderung setzt.“

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Wer eine Modernisierung plant, sollte nicht abwarten, sondern die Zeit für eine Energieberatung und Förderprüfung nutzen. So lässt sich der Heizungswechsel strategisch vorbereiten – technisch, finanziell und rechtlich.

Fazit

Das neue Heizungsgesetz bedeutet keinen abrupten Systemwechsel, sondern eine schrittweise Modernisierung des Wärmemarkts. Eigentümer, die sich jetzt informieren und handeln, profitieren doppelt – durch Fördergelder und langfristig niedrigere Energiekosten.