Karlsruhe, 26.09.2025 (lifePR) – Wer eine Immobilie schon zu Lebzeiten an Kinder, Enkel oder Ehepartner übertragen möchte, sollte die steuerlichen Folgen genau kennen. Denn die Schenkungssteuer kann je nach Wert und Verwandtschaftsgrad erheblich ausfallen – lässt sich aber durch geschickte Planung deutlich reduzieren. Entscheidend sind die richtige Bewertung der Immobilie, die Nutzung von Freibeträgen und eine vorausschauende Gestaltung.

„Die Höhe der Schenkungssteuer hängt an zwei Stellschrauben: dem korrekt ermittelten Wert und der klugen Nutzung der Freibeträge“, erklärt Katharina Heid, Geschäftsführerin und Immobilienexpertin. „Beides lässt sich steuern – mit Gutachten, Staffelungen und vertraglichen Vorbehalten.“

Wie das Finanzamt rechnet

Bemessungsgrundlage ist der sogenannte Grundbesitzwert, der seit 2023 stärker am Marktwert orientiert berechnet wird. In der Praxis führt das oft zu höheren Steuerwerten, weil das Finanzamt keine individuelle Besichtigung vornimmt. Wird die Immobilie zu hoch angesetzt, lohnt sich ein unabhängiges Verkehrswertgutachten: Zeigt es einen niedrigeren Wert, akzeptiert die Behörde diesen in der Regel und die Steuerlast sinkt.

Nach Abzug des Freibetrags entscheidet die Steuerklasse über die Höhe der Abgabe. Ehegatten profitieren von 500.000 Euro steuerfreiem Volumen, Kinder von 400.000 Euro, Enkelkinder von 200.000 Euro. Für entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen gilt nur ein Freibetrag von 20.000 Euro. Alles, was darüber liegt, wird je nach Steuerklasse mit Sätzen zwischen 7 und 50 Prozent besteuert.

Spartipps, die bares Geld wert sind

Eine Schenkung muss nicht zwangsläufig zu hohen Zahlungen ans Finanzamt führen. Wer rechtzeitig plant, kann Freibeträge voll ausschöpfen und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Besonders wirksam sind folgende Ansätze:

Familienheim übertragen: Das gemeinsam bewohnte Haus kann zwischen Ehepartnern steuerfrei übertragen werden – unabhängig vom Wert.

Gestaffelte Schenkungen: Freibeträge dürfen alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Größere Immobilien lassen sich dadurch schrittweise übertragen.

Schenkung pro Elternteil: Sind beide Eltern im Grundbuch eingetragen, kann jedes Elternteil seinen Freibetrag nutzen – oft reicht das, um eine Immobilie steuerfrei zu übertragen.

Nießbrauch oder Wohnrecht: Wird dem Schenkenden ein Nutzungsrecht vorbehalten, mindert das den steuerlich relevanten Wert und reduziert die Steuerlast des Beschenkten.

Was Eigentümer in Karlsruhe beachten sollten

Die Karlsruher Marktlage zeigt: Immobilienwerte unterscheiden sich stark je nach Stadtteil. Während in der Innenstadt und am Rheinhafen hohe Bodenwerte angesetzt werden, finden sich im Umland häufiger Objekte mit Sanierungsstau. Für Eigentümer ist das eine Chance – denn genau solche wertmindernden Faktoren können ein Gutachten nachweisen und so die Steuerbasis senken.

Zudem sollten Schenkungen immer langfristig geplant werden. Wer früh beginnt, kann die Zehn-Jahres-Frist mehrfach nutzen und so große Werte steuerfrei übertragen. Wird hingegen alles auf einmal geregelt, drohen schnell fünfstellige Beträge an das Finanzamt.

Fazit

Eine Schenkung ist ein wirksames Instrument, um Erben zu entlasten und Streit vorzubeugen. In Karlsruhe lohnt es sich jedoch, den Schritt sorgfältig vorzubereiten. Mit einem Verkehrswertgutachten, der richtigen Nutzung von Freibeträgen und der geschickten Gestaltung von Vorbehalten lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren. Wer frühzeitig plant, kann sein Immobilienvermögen steuerlich optimal weitergeben und dabei die Familie gezielt absichern.