Vogelsbergkreis, 11.04.2024 (lifePR) – Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Vogelsbergkreis und welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialleistungen? Diese Fragen sollen mit Hilfe eines „Schlüssigen Konzeptes“ beantwortet werden können, das von der Rechtsprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über die angemessenen Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe gefordert wird.
In den kommenden Tagen wird der Vogelsbergkreis gezielt einzelne Haushalte anschreiben. Dies geschieht seit 2012 nun bereits zum vierten Mal, um die Höhe der aktuellen Mieten im Kreisgebiet zu erfragen. Für diese Datenerhebung bittet Landrat Manfred Görig ausgewählte Vermieter um ihre Unterstützung. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig. Eine hohe Rücklaufquote trägt indes dazu bei, die Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt so genau wie möglich abbilden zu können. Die Daten werden anonymisiert erhoben und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt.
Hintergrund der Befragung ist die geplante Aktualisierung der kommunalen Unterkunftskostensatzung aus dem Jahr 2020. Hierin ist die Höhe der angemessenen Mieten für Empfänger von Bürgergeld und Grundsicherung nach dem SGB XII geregelt. Nach vier Jahren sind jeweils eine Überprüfung und Anpassung der festgelegten Werte erforderlich. Grundlage der Satzung ist eine spezifische Untersuchung der Mieten im Kreisgebiet.
Der Vogelsbergkreis hat aus diesem Grund Anfang des Jahres erneut das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt, eine Wohnungsmarktanalyse durchzuführen und das geforderte „Schlüssige Konzept“ zu erstellen. Das Institut verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen. Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die Werte der Unterkunftskostensatzung geprüft und fortgeschrieben.
Nähere Auskünfte zur Erhebung erteilt auch vorab das Amt für Soziales und Ausländerrecht unter der Telefonnummer 06641 / 977 – 4080.