Leipzig, 10.10.2025 (lifePR) – Viele Paare staunen, wenn sie bei der Trennung hören: Auch wenn das Haus in Gohlis, Plagwitz oder Schleußig alleinig auf einen Ehepartner eingetragen ist, kann der andere im Zuge der Scheidung Anspruch auf hälftige Beteiligung am Wertzuwachs haben. Der Grund heißt Zugewinnausgleich. Entscheidend ist nicht, wer im Grundbuch steht, sondern welcher Vermögenszuwachs während der Ehe eingetreten ist – etwa durch Marktsteigerungen in Leipzig, Modernisierungen oder Umbauten.

Was der Zugewinnausgleich regelt – und was nicht

Ohne Ehevertrag leben Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beim Zugewinnausgleich wird der Vermögenszuwachs zwischen Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. Relevant ist die Differenz aus End- und Anfangsvermögen – diese wird halbiert und ausgeglichen. Das Haus im Alleineigentum bleibt Eigentum der eingetragenen Person; ausgeglichen wird nur der Wertzuwachs, nicht das Objekt selbst.

Alleineigentum in Leipzig: Warum der Wertzuwachs den Ausschlag gibt

Auch ein Haus, das bereits vor der Ehe in Alleineigentum stand, kann Zugewinn auslösen: Steigt der Verkehrswert in der Ehe – etwa durch Leipziger Marktentwicklung (stark in gefragten Lagen) oder Modernisierungen (Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Grundriss), ist diese Steigerung auszugleichen. Geerbte oder geschenkte Immobilien zählen zum privilegierten Anfangsvermögen – nur der Wertzuwachs ab Ehestart ist relevant.

Grundbuch, Kredit, laufende Kosten: Häufige Praxisfragen

Rechtlich zählt das Grundbuch für die Eigentumszuordnung. Steht nur eine Person darin, entscheidet sie grundsätzlich über Verkauf – aber: Bis zur rechtskräftigen Scheidung greift § 1365 BGB; größere Verfügungen können die Zustimmung des anderen erfordern. Ein laufender Kredit ändert die Logik nicht: Er wird wertermittlungsseitig als Verbindlichkeit berücksichtigt; Tilgungen aus gemeinsamen Mitteln können den Zugewinn erhöhen. Wer während der Ehe baulich aufwertet, erzeugt regelmäßig ausgleichspflichtigen Mehrwert – unabhängig davon, wer die Rechnung bezahlt hat.

Haus übertragen – klug gestalten statt doppelt verlieren

Wird das Haus vor der Scheidung übertragen (z. B. im Guten, damit ein Partner – oft mit Kindern – wohnen bleibt), kann das steuerlich sinnvoll sein (Ehegatten-Freibeträge, grunderwerbsteuerfrei). Fallstrick: Ohne notariell geregelten Ausgleich wird die Übertragung selbst zum Vermögenszuwachs beim begünstigten Partner – und kann zusätzlich den Zugewinnausgleich triggern. Lösung: Die Übertragung als Teil des Zugewinnausgleichs vertraglich gestalten (Scheidungsfolgenvereinbarung / gerichtlicher Vergleich) und klar dokumentieren.

So wird gerechnet – und warum ein Verkehrswertgutachten unverzichtbar ist

Für eine faire Berechnung braucht es Anfangs- und Endwerte der Immobilie zum jeweiligen Stichtag – gerichtsfest und nachvollziehbar. In Leipzig können schon wenige Jahre Marktdynamik fünfstellige Unterschiede erzeugen; Modernisierungen verstärken das. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten (öffentlich bestellt/vereidigt) legt die Werte belastbar fest und verhindert Über- oder Unterschätzungen. Faustformel der Gerichte:Zugewinn = (Endvermögen – Anfangsvermögen) / 2 – der resultierende Betrag ist auszugleichen.

DDR-Sonderfälle: Eheschließung vor 1990

Bei Ehen mit DDR-Bezug gelten besondere Stichtage und Abweichungen (FGB-Regelungen). Hier können abweichende Verteilungsquoten oder Fristen greifen; in seltenen Konstellationen wird sogar das gesamte Vermögen einem Ehegatten zugesprochen. Wer betroffen ist, sollte die Stichtagslogik und etwaige Antragsfristen prüfen lassen.

Verkauf, Zustimmung, Verjährung

Ein Alleineigentümer kann das Haus während des laufenden Verfahrens regelmäßig nicht ohne Zustimmung des anderen veräußern. Nach Rechtskraft der Scheidung gilt Vertragsfreiheit – sofern der Zugewinnausgleich geklärt ist. Ansprüche aus Zugewinn verjähren regelmäßig drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung – rechtzeitig sichern!

Was Eigentümer in Leipzig konkret tun sollten

Unterlagen ordnen: Kauf-/Bau- und Modernisierungsrechnungen, Darlehensverläufe, Energie- und Wartungsnachweise.

Werte bestimmen: Verkehrswert zum Ehestart (notfalls rückgerechnet) und zum Scheidungsstichtag.

Gestaltung prüfen: Übertragung, Ausgleichszahlung, Wohn-/Nießbrauchrechte – stets notariell und verzahnt mit dem Zugewinn.

Realistisch verhandeln: Marktwachstum in Leipzig plus bauliche Aufwertungen ergeben oft einen substanziellen Zugewinn – eine saubere Zahlenbasis entschärft Konflikte.

Fazit

Beim Zugewinnausgleich zählt nicht, wem das Haus in Leipzig gehört, sondern was es in der Ehe an Wert zugelegt hat. Wer Anfangs- und Endvermögen professionell ermitteln lässt, Übertragungen klug in den Ausgleich einbettet und rechtzeitig notariell regelt, vermeidet doppelte Verluste – und findet eine Lösung, die vor Gericht und in der Familie Bestand hat.