Püttlingen, 25.10.2026 (lifePR) – Ein Haus verkaufen, obwohl der Immobilienkredit noch viele Jahre läuft? Für Eigentümer stellt sich diese Frage beispielsweise bei einer Trennung, einem beruflichen Umzug, veränderten Familienverhältnissen oder dem Wunsch, sich räumlich zu verkleinern.

Was viele nicht wissen: Eine bestehende Baufinanzierung verhindert einen Immobilienverkauf grundsätzlich nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein gesetzliches Recht, das Darlehen vorzeitig zu kündigen. Ob dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen ab.

Wild Immobilien&Finanzierung mit Sitz in Püttlingen verbindet Immobilienvermittlung, Immobilienbewertung und die Beschäftigung mit Finanzierungsfragen. Inhaber Karl-Heinz Wild erläutert, welche Fragen Eigentümer vor einer Verkaufsentscheidung klären sollten.

1. Darf ich mein Haus verkaufen, obwohl der Kredit noch nicht abbezahlt ist?

Ja. Ein laufender Immobilienkredit ist grundsätzlich kein Hindernis für den Hausverkauf.

Bei vielen Immobilien besteht zum Verkaufszeitpunkt noch eine Restschuld. Diese wird häufig im Rahmen der notariellen Kaufpreisabwicklung aus dem Verkaufserlös abgelöst.

Entscheidend sind allerdings die Höhe der Restschuld, die Vereinbarungen mit dem finanzierenden Kreditinstitut und die bestehenden Grundpfandrechte.

Für Eigentümer im Saarland bedeutet das: Wer verkaufen möchte, sollte nicht nur den möglichen Marktwert seiner Immobilie kennen, sondern frühzeitig auch seine Finanzierungssituation prüfen.

Weiterführende Informationen bietet Wild Immobilien & Finanzierung in seinem Online-Ratgeber „Haus verkaufen trotz laufendem Kredit – Eigentümerfragen“.

2. Habe ich beim Immobilienverkauf ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 490 Abs. 2 BGB.

Bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz kann der Darlehensnehmer vorzeitig kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens mindestens sechs Monate vergangen sind.

Der beabsichtigte Verkauf der beliehenen Immobilie kann ein solches berechtigtes Interesse darstellen. Zu beachten ist grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Wichtig: Dieses Kündigungsrecht bedeutet nicht automatisch, dass die Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichten muss. Für einen durch die vorzeitige Kündigung entstehenden Schaden kann ein Entschädigungsanspruch bestehen.

Deshalb empfiehlt es sich, die Ablösebedingungen vor der verbindlichen Verkaufsplanung mit der Bank abzuklären.

3. Kann ich meinen Immobilienkredit nach zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen?

Bei Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz eröffnet § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein ordentliches Kündigungsrecht.

Danach ist eine Kündigung grundsätzlich nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständigem Empfang des Darlehens mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich.

Bei einer späteren neuen Vereinbarung über den Sollzinssatz oder die Rückzahlungszeit kann für die Fristberechnung stattdessen der Zeitpunkt dieser Vereinbarung maßgeblich sein.

Wird das Darlehen wirksam auf dieser Grundlage gekündigt und zurückgezahlt, fällt für diese vertragsgemäße Beendigung keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Gerade bei längerfristig abgeschlossenen Baufinanzierungen kann diese gesetzliche Regelung finanziell bedeutsam sein.

Deshalb lohnt es sich, den genauen Beginn der Zehnjahresfrist zu prüfen, bevor Eigentümer eine vorzeitige Ablösung vereinbaren.

4. Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung – und wann darf die Bank sie verlangen?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung soll unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Schaden ausgleichen, der dem Kreditinstitut durch die vorzeitige Beendigung eines Darlehens entsteht.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Darlehensart, dem Vertrag, dem Ablösezeitpunkt und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Nicht jede vorzeitige Rückzahlung führt automatisch zu einer solchen Zahlung. Bei bestimmten Immobiliar-Verbraucherdarlehen können insbesondere unzureichende vertragliche Pflichtangaben dazu führen, dass ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist.

Eigentümer sollten deshalb eine schriftliche Ablöseberechnung anfordern und bei Zweifeln unabhängig prüfen lassen.

5. Was passiert, wenn der Verkaufspreis höher ist als die Restschuld?

Ein vereinfachtes Beispiel:

Eine Immobilie erzielt einen Verkaufspreis von 350.000 Euro. Die noch offene Darlehensschuld beträgt 180.000 Euro.

Rechnerisch verbleiben zunächst 170.000 Euro.

Von diesem Betrag können jedoch noch weitere Kosten abzuziehen sein, beispielsweise eine rechtmäßig geschuldete Vorfälligkeitsentschädigung, mögliche Verkaufskosten oder gegebenenfalls Steuern.

Das Beispiel zeigt: Der Verkaufspreis ist nicht automatisch der Betrag, der dem Eigentümer nach dem Verkauf zur Verfügung steht.

Eine fundierte Immobilienbewertung und die Prüfung der bestehenden Finanzierungsverpflichtungen bilden daher eine wichtige Grundlage für die Verkaufsentscheidung.

6. Kann ich meinen bisherigen Immobilienkredit auf ein anderes Haus übertragen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fortführung der Finanzierung mit einer anderen Immobilie als Sicherheit infrage kommen.

Ein solcher sogenannter Sicherheitentausch oder Pfandtausch setzt jedoch voraus, dass die rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind und das Kreditinstitut der konkreten Gestaltung zustimmt beziehungsweise zustimmen muss.

Für Eigentümer, die gleichzeitig verkaufen und eine neue Immobilie erwerben möchten, kann die Prüfung dieser Möglichkeit interessant sein.

Eine automatische Übertragung des bisherigen Kredits auf eine andere Immobilie gibt es allerdings nicht.

7. Warum ist die Immobilienbewertung vor dem Verkauf so wichtig?

Wer eine Immobilie verkauft, muss nicht nur wissen, welcher Preis am Markt voraussichtlich erreichbar ist. Ebenso wichtig ist die Frage, ob der erwartete Verkaufserlös ausreicht, um die bestehenden finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis kann den Vermarktungsprozess erschweren. Ein zu niedriger Verkaufspreis kann dagegen zu vermeidbaren wirtschaftlichen Nachteilen führen.

Wild Immobilien&Finanzierung unterstützt Eigentümer im Saarland bei der marktgerechten Einordnung ihres Immobilienwertes und der Planung einer passenden Vermarktungsstrategie.

Eine Immobilienbewertung kann damit auch den Ausgangspunkt für eine realistische finanzielle Planung bilden.

8. Was ist, wenn ich meine Immobilie verkaufen möchte, aber noch unsicher bin?

Nicht jeder Eigentümer muss sofort eine endgültige Verkaufsentscheidung treffen.

Oft ist es zunächst sinnvoll, die vorhandenen Informationen zusammenzustellen: Darlehensvertrag, Restschuld, Ende der Zinsbindung, mögliche Ablösebedingungen und die wesentlichen Daten der Immobilie.

Im nächsten Schritt lässt sich prüfen, welche Verkaufsmöglichkeiten bestehen und welche wirtschaftlichen Konsequenzen damit verbunden sein können.

Genau hier liegt ein Schwerpunkt des Beratungsansatzes von Wild Immobilien&Finanzierung: Immobilienbewertung, Verkaufsstrategie und Finanzierungsfragen werden nicht isoliert betrachtet.

Wild Immobilien&Finanzierung: Immobilienverkauf und Finanzierung gemeinsam denken

Als inhabergeführtes Immobilienunternehmen mit Sitz in Püttlingen ist Wild Immobilien&Finanzierung im gesamten Saarland tätig – unter anderem in Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis, Riegelsberg, Heusweiler, St. Ingbert, Neunkirchen, Homburg und Merzig.

Inhaber Karl-Heinz Wild verfügt über Qualifikationen in der Immobilienvermittlung und Immobilienbewertung sowie im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung.

Das Unternehmen verbindet persönliche Betreuung, regionale Immobilienmarktkenntnis und zeitgemäße Vermarktungsmethoden mit einem Blick auf die Finanzierungssituation beim Immobilienverkauf.

Wer sein Haus oder seine Wohnung trotz laufendem Kredit verkaufen möchte, kann sich über die bestehenden Beratungsangebote informieren und den möglichen Immobilienwert einschätzen lassen.

Darüber hinaus stellt Wild Immobilien&Finanzierung auf seiner Website zahlreiche Eigentümerfragen mit verständlichen Antworten bereit.

Kontakt

Wild Immobilien&Finanzierung
Karl-Heinz Wild
Albert-Schweitzer-Straße 3
66346 Püttlingen
Telefon: 06898 4416532
Website: www.wild-immo.de

Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder unabhängige Prüfung des Darlehensvertrags. Ob Kündigungsrechte oder Entschädigungsansprüche bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.