Augsburg, 30.10.2025 (lifePR) – Beim Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung denken viele Eigentümer zunächst an den erzielbaren Kaufpreis. Doch ebenso entscheidend ist, welche Kosten beim Verkaufsprozess selbst entstehen. In Augsburg wie anderswo müssen Verkäufer mit Gebühren, Steuern und weiteren Ausgaben rechnen, die den Gewinn spürbar beeinflussen.

Typische Kosten im Überblick

Zu den klassischen Positionen zählen Renovierungsarbeiten, der Energieausweis, mögliche Gutachterkosten, eine Maklerprovision, Gebühren für die Löschung von Grundschulden, Notar- und Grundbuchkosten sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – die Spekulationssteuer. Während einige Kosten vergleichsweise gering ausfallen, können andere schnell in den fünfstelligen Bereich gehen.

Renovierung: lohnend oder nicht?

Viele Eigentümer überlegen, ob sich vor dem Verkauf eine Renovierung auszahlt. Experten empfehlen meist, nur kleinere Schönheitsreparaturen vorzunehmen – etwa Malerarbeiten oder die Beseitigung offensichtlicher Mängel. Umfangreiche Sanierungen lohnen sich dagegen selten, da die Investition den Wertzuwachs oft nicht deckt.

Energieausweis ist Pflicht

Wer in Augsburg ein Haus verkauft, muss dem Käufer einen gültigen Energieausweis vorlegen. Fehlt dieses Dokument, drohen Bußgelder. Abhängig von Gebäudeart und Ausweisform bewegen sich die Kosten zwischen 50 und 500 Euro.

Wertgutachten für Klarheit

Ein Gutachten schafft Transparenz über den Marktwert und kann Preisverhandlungen erleichtern. Während Kurzgutachten ab etwa 1.500 Euro erhältlich sind, beginnen gerichtsfeste Verkehrswertgutachten bei rund 3.000 Euro. Ob ein ausführliches Gutachten nötig ist, hängt von der individuellen Verkaufssituation ab.

„Ein Gutachten verschafft Eigentümern Sicherheit und verhindert, dass sie ihr Haus unter Wert verkaufen“, betont Katharina Heid, Geschäftsführerin und Immobilienexpertin.

Maklerprovision und Alternativen

Ob und in welcher Höhe Verkäufer in Augsburg eine Provision zahlen, hängt vom Bundesland und den getroffenen Vereinbarungen ab. Üblich sind 3,57 bis 7,14 Prozent des Verkaufspreises. Seit der gesetzlichen Neuregelung müssen Käufer mindestens die Hälfte tragen, sofern der Makler beide Parteien betreut. Wer auf einen Makler verzichtet, spart zwar die Provision, muss aber erheblichen Zeit- und Organisationsaufwand einkalkulieren.

Weitere Gebühren im Verkaufsprozess

Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung: Fällig, wenn ein laufendes Darlehen durch den Verkauf vorzeitig beendet wird. Die Höhe bestimmt die Bank.

Löschung der Grundschuld: Rund 0,2 Prozent des Grundschuldbetrags.

Notar- und Grundbuchkosten: Diese trägt in der Regel der Käufer, für Verkäufer fallen nur die Löschungen an.

Spekulationssteuer beachten

Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, muss diesen versteuern. Ausnahmen gelten, wenn die Immobilie selbst genutzt wurde. Gerade in Städten wie Augsburg, wo Immobilienwerte in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, sollten Verkäufer diesen Punkt unbedingt prüfen.

Fazit

Ein Hausverkauf bringt für Verkäufer mehr Kosten mit sich, als es auf den ersten Blick scheint – von kleineren Pflichtausgaben wie dem Energieausweis bis zu möglichen hohen Steuerbelastungen. Wer frühzeitig kalkuliert, vermeidet böse Überraschungen und kann realistisch einschätzen, wie viel vom Verkaufserlös tatsächlich bleibt.