Köln, 15.07.2026 (lifePR) – Eigentlich sollten ab dem 1. November 2026 auch in Kölner Bestandsgebäuden neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu wird es aller Voraussicht nach nicht mehr kommen: Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Die zentralen Heizungsregelungen treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die in den kommenden Wochen erwartet wird. Die 65-Prozent-Pflicht wird damit ersatzlos gestrichen, bevor sie in Großstädten wie Köln überhaupt gegriffen hätte.

Wichtig zur Einordnung: Bis zur Verkündung gilt das bisherige GEG formal weiter. Für die praktische Entscheidung über eine neue Heizung ändert das jedoch wenig. Wer jetzt plant, plant bereits unter den Vorzeichen des neuen Rechts.

Was das neue Gesetz regelt

Das GModG ersetzt die pauschale Erneuerbaren-Pflicht durch einen technologieoffenen Ansatz: Neben Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridlösungen und Biomasseheizung dürfen künftig auch wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden – ohne Beratungspflicht und ohne Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Auch die bisherige Betriebsverbotsregelung für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel (§ 72 GEG) wird ersatzlos gestrichen.

Frei von Auflagen sind fossile Heizungen deshalb nicht. Wer ab dem Inkrafttreten eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, verpflichtet sich zur sogenannten Bio-Treppe: Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent der erzeugten Wärme aus klimaneutralen Brennstoffen wie Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff stammen, ab 2030 sind es 15 Prozent, ab 2035 bereits 30 Prozent und ab 2040 schließlich 60 Prozent. Alternativ lässt sich die Pflicht – teils befristet und mit Nachweispflichten –  etwa über eine ausreichend dimensionierte Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllen, bei der die Wärmepumpe einen Mindestanteil der Heizleistung abdeckt. Darüber hinaus kündigt das GModG bereits den nächsten Schritt an: Die Bundesregierung soll bis Dezember 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Brennstofflieferanten verpflichtet, Heizbrennstoffe ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen. Unverändert bleibt die staatliche Förderung klimafreundlicher Heizungen. Die staatliche Förderung für den Heizungstausch wird fortgeführt und soll mindestens bis 2029 abgesichert bleiben – allerdings mit angepassten Konditionen ab dem 21. Juli 2026.

Neu für Vermieter: Beteiligung an den laufenden Kosten

Eine Regelung verdient in Köln mit seinem hohen Mietwohnungsanteil besondere Aufmerksamkeit: Wer als Vermieter in einem bestehenden Wohngebäude eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Ab 2028 tragen Vermieter die Hälfte der Netzentgelte und des CO?-Preises, ab 2029 zusätzlich die Hälfte der Mehrkosten der Bio-Beimischung, gedeckelt auf einen Beimischungsanteil von maximal 30 Prozent; Härtefallausnahmen bestehen für besonders günstig vermietete Wohnungen. Die vermeintlich günstige fossile Lösung verschiebt damit einen wachsenden Teil der Betriebskosten auf die Eigentümerseite.

Der Kölner Wärmeplan: vom Pflichtauslöser zum Investitionskompass

Köln hat seine Kommunale Wärmeplanung Anfang März 2026 fertiggestellt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein zentraler Baustein ist der Ausbau der Fernwärme durch die RheinEnergie, unter anderem mit einer Flusswasser-Großwärmepumpe am Rhein, die 2028 in Betrieb gehen soll.

Mit dem GModG entfällt die bisherige rechtliche Verknüpfung zwischen Wärmeplanung und Heizungspflichten. Für Eigentümer verliert der Wärmeplan dadurch aber nicht an Wert. Im Gegenteil: Er zeigt, wo Fernwärme realistisch verfügbar sein wird und wo dezentrale Lösungen die langfristig tragfähigere Option sind. Besonders in dicht bebauten Stadtteilen wie der Innenstadt oder Ehrenfeld dürfte die Fernwärme künftig eine größere Rolle spielen, während in locker bebauten Wohngebieten häufig die Wärmepumpe die wirtschaftlichere Wahl ist. Eine unabhängige Energieberatung in Köln hilft dabei, die Aussagen des Wärmeplans auf das eigene Gebäude zu übertragen.

Die Rechnung entscheidet – nicht das Gesetz

„Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel ändert nichts an der wirtschaftlichen Grundfrage. Wer eine Heizung einbaut, legt sich für 20 Jahre oder länger fest – und in diesem Zeitraum wirken steigender CO?-Preis und Bio-Treppe stärker als jede gesetzliche Vorgabe", sagt André Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung. „Die neue Wahlfreiheit ist kein Grund, schnell zu entscheiden, sondern die Gelegenheit, die eigene Situation in Ruhe zu analysieren."

Gerade in Köln lohnt der genaue Blick: Rund drei Viertel der Gebäude im Stadtgebiet wurden vor 1979 errichtet. Bei älteren, wenig gedämmten Gebäuden entscheidet der Zustand der Gebäudehülle oft darüber, welche Heiztechnik wirtschaftlich trägt. Zertifizierte Energieberater der Heid Energieberatung Köln prüfen Gebäudehülle, Heiztechnik und Fördermöglichkeiten und zeigen, welche Lösung langfristig trägt – unabhängig davon, welche Heizung das Gesetz gerade erlaubt.