München, 03.04.2025 (PresseBox) – Die Definition eines erhöhten Schallschutzes durch die DIN 4109-5 hat zu einer wahrnehmbaren Verbesserung des Schallschutzes im Hochbau geführt, wobei Planung und Ausführung nur geringfügig angepasst werden mussten. Das sind Erfahrungen von TÜV SÜD aus den letzten fünf Jahren. Wenn es dennoch zu Auseinandersetzungen um den Schallschutz kommt, geht es häufig um subjektive Faktoren.
Nach ihrer Einführung im Jahr 2020 hat sich die DIN 4109-5 „Schallschutz im Hochbau – Erhöhte Anforderungen“ als anerkannte Regel der Technik im Schallschutz etabliert. Im Vergleich zu den Mindestanforderungen der DIN 4109-1 wurden die Werte für Luftschall-dämmung um 3 dB erhöht und die Werte für die Trittschalldämmung um mindestens 5 dB sowie für Geräusche von gebäudetechnischen Anlagen um mindestens 3 dB verringert.
„Das hat eine spürbare Verbesserung des wahrnehmbaren Schallschutzes bewirkt,“ sagt Stefan Gurgel, Schallschutzexperte im Geschäftsfeld Bautechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die Verringerung des Schalldruckpegels um 3 dB entspricht einer Halbierung des Pegels und ist damit deutlich wahrnehmbar. Diese Verbesserung konnte nach Aussage des TÜV SÜD-Experten mit üblichen Baustoffen und Konstruktionen erreicht werden. Erforderlich waren lediglich kleinere Anpassungen bei der Planung und der Ausführung des Schallschutzes, beispielsweise durch eine geringfügige Erhöhung der Rohdichte der verwendeten Baustoffe.
Trotz der Verbesserungen durch die DIN 4109-5 sind Auseinandersetzungen um einen mangelhaften oder vermeintlich mangelhaften Schallschutz keine Seltenheit. „Häufig kommt es dabei zu einer Vermischung von objektiven und subjektiven Faktoren“, berichtet Stefan Gurgel. Zum einen gebe es tatsächliche Mängel in der Planung und Ausführung, zum anderen könne beispielsweise in Mehrfamilienhäusern auch der beste Schallschutz die fehlende Rücksichtnahme von lärmenden Mitbewohnern bzw. Nachbarn nicht ausgleichen.
„Ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Wahrnehmung von Geräuschen ist auch die Wohnlage und der damit verbundene Grundgeräuschpegel, der durch Geräusche aus der Umgebung, beispielsweise durch eine Bahnstrecke oder Straße, verursacht wird“, so der TÜV SÜD-Experte. Ein solches Grundgeräusch „maskiert“ leisere Geräusche aus einer Nachbarwohnung, während diese Geräusche in einer ruhigeren Wohnlage deutlich stärker wahrgenommen werden. In den einschlägigen Schallschutznormen wird für den Grundgeräuschpegel ein Grenzwert von 25 dB für Wohn- und Schlafräume vorausgesetzt. Dieser Grundgeräuschpegel wird allerdings häufig unterschritten.
Diese Aussage wird durch eine aktuelle Auswertung von über 500 Messungen bestätigt, welche die Bautechnik-Experten von TÜV SÜD in den letzten 15 Jahren wegen Beanstandungen des Schallschutzes durchgeführt haben. Die beiden wichtigsten Ergebnisse: Die meisten Beanstandungen hat es in vergleichsweise ruhigen Umgebungen mit einem Grundgeräuschpegel von unter 25 dB gegeben und mehr als 80 Prozent der Beanstandungen waren unbegründet.
Die Einhaltung der erhöhten Anforderungen nach DIN 4109-5 kann Beschwerden von Mitbewohnern und Nachbarn zwar nicht verhindern, aber der neutrale Nachweis einer regelgerechten Ausführung des Schallschutzes sowohl in der Planungsphase, als auch nach der Fertigstellung durch einen kompetenten Dienstleister wie TÜV SÜD kann wesentlich dazu beitragen, solche Auseinandersetzungen von einer subjektiven auf eine objektive Ebene zu übertragen und fälschlicherweise erhobene Beanstandungen zu entkräften.
Weitere Informationen zu den Leistungen von TÜV SÜD in diesem Bereich gibt es unter tuvsud.com/bt-schallschutz.