Karlsruhe, 02.09.2026 (lifePR) – Karlsruhe zählt zu den Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt und ist als Universitäts-, Behörden- und Gerichtsstandort stark vom Mietwohnungsbestand geprägt. Für verkaufende Eigentümer hat das eine Folge, die häufig unterschätzt wird: Bei Eigentumswohnungen und kleineren Mehrfamilienhäusern konkurrieren zwei Käufergruppen um dieselben Objekte. Beide rechnen anders. Entscheidend ist, welche Käufer für eine Immobilie tatsächlich infrage kommen und wie gezielt diese angesprochen werden.

Unterschiedliche Käufer, unterschiedliche Schwerpunkte

Eigennutzer und Kapitalanleger betrachten dieselbe Immobilie aus unterschiedlichen Perspektiven. Für Eigennutzer stehen häufig Lage, Grundriss, Ausstattung, energetischer Zustand und Modernisierungsbedarf im Vordergrund. Kapitalanleger richten den Blick stärker auf Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, Renditepotenzial und langfristige Vermietbarkeit.

Eine klare Trennung gibt es allerdings nicht. Eine freie Eigentumswohnung in guter Lage kann für beide Käufergruppen interessant sein. Entscheidend ist deshalb nicht, sich zwingend auf eine Zielgruppe festzulegen, sondern die Eigenschaften herauszustellen, die für die infrage kommenden Käufer relevant sind.

Typische Schwerpunkte nach Erwerbszweck:

• Eigennutzer: Grundriss, Wohnqualität, Ausstattung, Außenflächen und Modernisierungsbedarf
• Private Kapitalanleger: Miethöhe, Vermietbarkeit, laufende Kosten, Zustand und Renditepotenzial
• Institutionelle Käufer: Objektgröße, Verwaltungsaufwand, Mieterstruktur und langfristige Bestandsfähigkeit

Je deutlicher das Profil einer Immobilie ist, desto gezielter können Exposé, Bilder und Vermarktungskanäle darauf ausgerichtet werden.

Der Vermietungsstand verschiebt den Käuferkreis

Besonders deutlich zeigt sich das bei vermieteten Wohnungen. Nach § 566 BGB tritt der Käufer in das bestehende Mietverhältnis ein. Für Käufer, die zeitnah selbst einziehen möchten, kann das die Attraktivität erheblich reduzieren.

Zusätzliche Einschränkungen können bei umgewandelten Eigentumswohnungen bestehen. Dem Mieter kann nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht zustehen. § 577a BGB begrenzt unter bestimmten Voraussetzungen zudem die Möglichkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung. In Karlsruhe gilt aufgrund der baden-württembergischen Kündigungssperrfristverordnung derzeit eine verlängerte Sperrfrist von fünf Jahren.

„Der Vermietungsstand ist keine Randinformation im Exposé, sondern einer der wichtigsten Faktoren für die Zielgruppenansprache“, sagt Katharina Heid, Geschäftsführerin von Heid Immobilienmakler. „Bei einer vermieteten Wohnung stehen häufig andere Käufer und andere Argumente im Vordergrund als bei einer bezugsfreien Wohnung.“

Leerstand kann umgekehrt auch für Anleger interessant sein, weil die Wohnung neu vermietet werden kann. Welches Mietniveau dabei rechtlich und am Markt tatsächlich erreichbar ist, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Immobilienmakler in Karlsruhe rechnen deshalb beide Szenarien durch, bevor eine Zielgruppe festgelegt wird.

Die Käufergruppe kann auch die Provision beeinflussen

Auch die Maklerprovision zeigt, warum die Käufergruppe vor der Vermarktung bekannt sein sollte. Die Textform für Maklerverträge nach § 656a BGB gilt bei Wohnungen und Einfamilienhäusern. Die Vorgaben zur Provisionsteilung nach §§ 656c und 656d BGB greifen dagegen nur, wenn der Käufer Verbraucher ist.

Handelt der Käufer bei dem Erwerb nicht als Verbraucher, gelten diese speziellen Vorgaben zur Provisionsteilung nicht. Bei Mehrfamilienhäusern finden die §§ 656a bis 656d BGB ohnehin keine Anwendung. Wer als Käufer infrage kommt, kann damit auch Einfluss auf die Provisionsgestaltung haben.

Gute Unterlagen filtern die richtigen Interessenten

Neben der Ansprache entscheidet die Qualität der Unterlagen darüber, ob aus einer Anfrage ein ernsthafter Kaufinteressent wird. Nach § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen und dem Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags unverzüglich zu übergeben.

Welche weiteren Informationen besonders relevant sind, hängt wiederum vom Käufer ab. Eigennutzer interessieren sich beispielsweise für Grundrisse, Modernisierungen und bei Eigentumswohnungen für Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen. Anleger achten zusätzlich auf Mietverträge, Miethöhe, Betriebskosten und die Erhaltungsrücklage.

Lücken in diesen Unterlagen können den Verkaufsprozess verzögern oder dazu führen, dass Interessenten abspringen.

Damit sich passende Käufer überhaupt melden, zählt deshalb nicht allein die Reichweite eines Inserats. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus realistischer Preisfindung, professioneller Präsentation und einer Vermarktung, die zum Objekt passt. Zwischen Innenstadt-West, Durlach und den Höhenstadtteilen unterscheiden sich Käuferstruktur und Preisniveau. Heid Immobilienmakler Karlsruhe ordnet Immobilien innerhalb dieser Teilmärkte ein und richtet die Vermarktung auf die Käufer aus, für die das jeweilige Objekt tatsächlich interessant ist.